Vier Männer angeklagt nach Tod eines 15-Jährigen in Köln
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen vier Männer im Alter zwischen 18 und 26 Jahren erhoben. Ihnen wird gemeinschaftlicher Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen.
Der 15-Jährige Dara wurde im März tot am Hafen in Köln-Mülheim aufgefunden. Der Jugendliche wurde erstochen. Laut Staatsanwaltschaft sollen die vier Männer den Jugendlichen aus Wut und Rache getötet haben.
Die Ermittler gehen von folgendem Tatablauf aus: Die Beschuldigten sollen Dara in der Nacht auf den 10. März vor einer Kneipe in der Danzierstraße in Mülheim gegen 1.30 Uhr mit Waffen bedroht und zum Mitgehen gezwungen haben. Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer sprach damals von einer Entführung.
Die Bedrohung hat auf Gäste der Kneipe, aber auch Anwohner derart ernst gewirkt, dass gleich mehrere Zeugen die Polizei alarmierten. Zeitweise suchte die Polizei die Gegend mit bis zu einem Dutzend Streifenwagen ab, setzt auch einen Spürhund ein, zunächst vergeblich.
Inzwischen sollen die Beschuldigten mit Dara in den abgelegenen Mülheimer Hafen gefahren sein. Dort sollen sie ihn mit mehreren Messerstichen getötet und den Leichnam in der Nähe des Hafenbeckens abgelegt haben.
Hintergrund: Streitigkeiten im Drogenmilieu
Laut Staatsanwaltschaft soll der Tat Streitigkeiten im Drogenmilieu vorausgegangen sein. Der 15-Jährige Dara war Angeklagter in einem Prozess, in dem es um Drogendelikte ging. Er soll den Namen seines Bekannten genannt haben, um eine Strafmilderung zu erreichen.
Die Rolle der Zeugen
Laut dem Strafverteidiger Burkhard Benecken ist es leider fast schon die Regel, dass Zeugen oder Angeklagte bedroht werden. Da geht teilweise die nackte Angst um, sagt er. Manche würden eher höhere Strafen in Kauf nehmen als gegen Mittäter auszusagen.
Die Brutalität vor allem unter jungen Menschen kann da fast grenzenlos sein, sagt Benecken. Da werden Foltermethoden aus Filmen übernommen, um Leute einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.
Für Staatsanwaltschaften und Gerichte wird es schwieriger, sagt der Jurist. Da brechen bei eigentlich glasklarer Beweislage plötzlich Zeugen weg oder erzählen eine andere Geschichte als in der ersten Vernehmung.
Die Androhung von Ordnungsgeld bringe da wenig. Sie wägen ab und denken sich: Was mir der Staat antun kann, ist erheblich weniger als das, was die Beschuldigten und ihr Umfeld mir antun können.