Köln: Warum die Kirche nach Ansicht der Gerichte nicht für Missbrauchstaten ihrer Priester haftbar gemacht werden kann
In einem umstrittenen Urteil hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die katholische Kirche nicht für Missbrauchstaten ihrer Priester haftbar gemacht werden kann. Laut Gerichtsurteil können die Priester als selbstständige Amtsträger angesehen werden und somit nicht als Vertreter der Kirche gelten. Dies bedeutet, dass die Kirche nicht verantwortlich für die Taten ihrer Priester ist. Dieses Urteil wirft Fragen auf über die Verantwortung der Kirche in solchen Fällen und lässt viele Fragen offen. In diesem Artikel werden wir die Gründe für diese Entscheidung und die möglichen Konsequenzen näher beleuchten.
Kölner Gericht: Katholische Kirche nicht für Missbrauchstaten ihrer Priester verantwortlich
Ein furchterregender Missbrauchsfall in Köln könnte zum Präzedenzfall für vergleichbare Verfahren werden. Das Kölner Landgericht hat entschieden, dass die katholische Kirche nicht für die Sexualstraftaten ihrer Priester zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn deren Verbrechen in keinem Zusammenhang zur Amtspflicht stehen.
Der Fall Melanie F.
Die 57-jährige Melanie F. wurde als Pflegekind vor mehr als 40 Jahren Pfarrer U. anvertraut. Hundertfach wurde sie von ihm vergewaltigt, zwei Mal wurde sie schwanger. Wegen späterer Taten sitzt U. seit zwei Jahren hinter Gittern, und der Vatikan verhängte gegen ihn die höchste Strafe, die einem Geweihten zukommen kann: Er wurde aus dem Klerikerstand entlassen.
Kirche nicht verantwortlich für Täterpriester
Die Kirche wird voraussichtlich keine geforderten 830.000 Euro Schmerzensgeld zahlen müssen, da die Tat kein Amtsvergehen im juristischen Sinne war. Das Weiheamt wird zum Job und ein Priester zum Privatmann. Aus dogmatischer Sicht aber spricht alles dagegen: Der Geweihte ist Priester, überall und jederzeit.
Die Verteidigung der Klägerin darf bis September neue Beweise einbringen. Doch woher sollen sie kommen?
Kritik an der Kirche
Die Kirche beruft sich plötzlich auf ein rein weltliches Rechtsverständnis und stiehlt sich so aus ihrer Verantwortung – auch gegenüber den vielen Betroffenen und Verletzten landesweit, die mit Verbitterung nach Köln schauen.
Ein Präzedenzfall? Der Fall könnte zum Präzedenzfall für vergleichbare Verfahren werden und die Kirche entlasten.
Die Opfer bleiben zurück Was ist mit ihrem beschädigten Leben? Was mit ihren körperlichen und seelischen Qualen, die sie erleiden mussten unter dem Dach einer Institution, die sich dem Heil der Menschen verschrieben hat?
Die Kirche verweigert die Verantwortung Die Kirche wird voraussichtlich keine geforderten 830.000 Euro Schmerzensgeld zahlen müssen, da die Tat kein Amtsvergehen im juristischen Sinne war.
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