Kosten von Kaution streichen - Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Anmarsch

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Kosten von Kaution streichen - Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Anmarsch

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die für Millionen von Mietern in Deutschland von großer Bedeutung ist. Ab sofort können Kosten von Kaution gestrichen werden, was zu einer erheblichen Entlastung für viele Haushalte führen wird. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Ergebnis eines langen Rechtsstreits, der sich über Jahre hinzog. Nun muss sich die Politik mit den Folgen dieser Entscheidung auseinandersetzen und Lösungen für die Zukunft finden. Wir werden in den kommenden Tagen und Wochen über die Auswirkungen dieser Entscheidung berichten und analysieren, wie sie sich auf die Mieter und die Wohnungswirtschaft auswirken wird.

Kautionsscharmützel vor dem Bundesgerichtshof: Entscheidung über streitige Schadenersatzforderungen

Immer wieder streiten sich Mieter und Vermieter vor Gericht um die Mietkaution. Ein solcher Fall schafft es nun bis ans höchste deutsche Zivilgericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet heute über die Frage, ob ein Vermieter ein halbes Jahr nach Auszug einer Mieterin Schadenersatz für Beschädigungen des Mietobjekts mit der Mietkaution verrechnen durfte.

Mieter und Vermieter streiten sich um Mietkaution: Bundesgerichtshof entscheidet über Rechtsfragen

Mieter und Vermieter streiten sich um Mietkaution: Bundesgerichtshof entscheidet über Rechtsfragen

Wann verjähren diese Ansprüche normalerweise? Und in welchen Fällen greift eine Ausnahmeregelung? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wann darf ein Vermieter die Kaution einbehalten? Grundsätzlich dürfen Vermieter die Kaution ihrer Mieter unter verschiedenen Umständen einbehalten. Das kann eine Mietforderung sein, die offen geblieben ist, oder Nachzahlungen von Betriebskosten, sagt Rechtsanwältin und Mietrechtsexpertin Beate Heilmann der Deutschen Presse-Agentur. Auch für unterlassene Schönheitsreparaturen könne das Geld einbehalten werden – vorausgesetzt, diese wurden im Mietvertrag entsprechend vereinbart. Und dann gibt es Ansprüche des Vermieters wegen einer Beschädigung des Mietobjekts, wie sie auch in dem BGH-Verfahren eine Rolle spielen.

Solche Ansprüche auf Schadenersatz sorgten zwischen Mieter und Vermieter öfter mal für Streit, sagt Heilmann, die beim Deutschen Anwaltverein Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien ist. Für Vermieter sei es attraktiv, die streitigen Ansprüche mit der Kaution zu verrechnen, da es dann am Mieter liege, auf Rückzahlung zu klagen. So wie in dem Fall, mit dem sich der BGH nun beschäftigt.

Worum geht es in dem konkreten Fall? In dem konkreten Fall hatte eine Mieterin geklagt, weil ihr Vermieter die Mietkaution in Höhe von rund 780 Euro nach ihrem Auszug nicht zurückgezahlt hatte. Er begründete dies damit, dass er die Kaution mit Schadenersatzforderungen für Schäden an der Wohnung verrechne. Da der Vermieter erst mehr als ein halbes Jahr nach Auszug der Mieterin abrechnete, waren seine Ansprüche nach Ansicht der Mieterin aber bereits verjährt. Sie klagte auf Rückzahlung der Kaution - und bekam in den Vorinstanzen recht.

Wann verjähren die Schadenersatzansprüche eines Vermieters? Nach Rückgabe einer Wohnung haben Vermieter in der Regel sechs Monate Zeit, um von ihren ehemaligen Mietern Schadenersatz für eine Beschädigung einzufordern. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht aber eine Ausnahme von der Verjährungsfrist vor: Wenn der Anspruch vor Ablauf der sechs Monate nachweisbar hätte verrechnet werden können, dann ist die Verrechnung auch später noch möglich. Wenn die Wohnungssuche zum Horror wird.

Welche Auswirkungen könnte das Urteil haben? Vor dem Bundesgerichtshof geht es also um die Frage, ob der beklagte Vermieter noch innerhalb der sechsmonatigen Frist hätte mitteilen müssen, dass er den Schadenersatz als Geldersatz - und nicht als Naturalrestitution - einfordert. Ein mieterfreundliches Urteil könnte dabei auch Konsequenzen für Wohnungs- und Hauseigentümer mit sich bringen. Gegebenenfalls müssten sie bei Schäden an dem Mietobjekt dann künftig noch innerhalb der Verjährungsfrist gleichartige Ansprüche herstellen, damit sie diese gegen die Kaution aufrechnen können. Sie müssten also bis spätestens sechs Monate nach Auszug des Mieters mitteilen, dass sie den Schadenersatz in Form eines Geldersatzes einfordern.

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

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