Krefeld: Staatsanwaltschaft legt Revision nach Gerichtsurteil gegen Geschwindigkeitsübertreiter ein

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Krefeld: Staatsanwaltschaft legt Revision nach Gerichtsurteil gegen Geschwindigkeitsübertreiter ein

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat eine Revision gegen ein Gerichtsurteil eingelegt, das einen Geschwindigkeitsübertreiter auf der Bundesautobahn 57 betrifft. Nachdem das Amtsgericht Krefeld den Angeklagten zu einer geldlichen Strafe verurteilt hatte, hat die Staatsanwaltschaft nun Einspruch eingelegt. Die Revision richtet sich gegen die milde Strafzumessung und soll klären, ob die verhängte Strafe angemessen war. Die Öffentlichkeit wartet gespannt auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das nun über die Revision befinden wird.

Berufung eingelegt: Staatsanwaltschaft will Revision gegen Geschwindigkeitsübertreiter

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuss eingelegt, das einen 47-jährigen Krefelder wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein verurteilt hatte. Der Unfall hatte sich im März 2023 auf der Autobahn 44 ereignet, bei dem ein 33-jähriger Düsseldorfer Familienvater ums Leben kam.

Der Angeklagte war bereits mehrfach auffällig geworden: Er hatte seinen Führerschein bereits drei Jahre zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war schon zwei Mal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden. Trotz dieser Vorgeschichte war der Angeklagte nur wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden und nicht wegen fahrlässiger Tötung, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, also ohne Bewährung, beantragt. Der Angeklagte muss der Witwe des Opfers 5000 Euro als Wiedergutmachung zahlen und erhielt eine Führerscheinsperre von fünf Jahren.

Türkische Union plant Demonstration gegen Urteil

Türkische Union plant Demonstration gegen Urteil

Das Urteil hatte eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung hatte nach dem Urteil angekündigt, eine Demonstration vor dem Gericht zu organisieren, sollte seitens der Staatsanwaltschaft keine Berufung eingelegt werden. Ob sie nun, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, weiterhin eine Demonstration plant, konnte die Union am Freitag noch nicht sagen und hat für kommenden Montag eine Stellungnahme angekündigt.

Der Vorsitzende der Türkischen Union, Tufan Ünal, will weiter für Gerechtigkeit kämpfen: Derjenige, der das getan hat, ist nicht zum ersten Mal aufgefallen. Es könnte jeden von uns treffen, sagt er und beschreibt eine Welle der Anteilnahme für den Fall auf den sozialen Medien.

Der bei dem Unfall getötete Familienvater hinterlässt eine Frau und einen inzwischen vierjährigen Sohn. Vor Gericht hatte sich der Angeklagte bei ihr entschuldigt: Es tut mir unendlich leid, ich habe das nicht gewollt, sagte der 47-Jährige an die Witwe gewandt.

Andreas Bauer

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