Kreis Viersen: Führerscheine für Bus- und Lkw-Fahrer rechtzeitig verlängern

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Kreis Viersen: Führerscheine für Bus- und Lkw-Fahrer rechtzeitig verlängern

In Kreis Viersen gilt es, sich rechtzeitig um die Verlängerung der Führerscheine für Bus- und Lkw-Fahrer zu kümmern. Die Gültigkeit von Führerscheinen für den Berufsverkehr ist zeitlich begrenzt und muss regelmäßig verlängert werden, um den rechtskonformen Fahrbetrieb aufrechtzuerhalten. Es ist von großer Bedeutung, dass die Führerscheininhaber dies nicht übersehen, um Strafen und Bußgelder zu vermeiden. Wir informieren Sie über die aktuellen Vorgaben und Fristen für die Führerscheinverlängerung im Kreis Viersen.

Fahrerlaubnisverlängerung für Bus- und Lkw-Fahrer: Kreis Viersen empfiehlt frühzeitigen Antrag

Bus- und Lastkraftwagenfahrer tragen im öffentlichen Straßenverkehr eine besondere Verantwortung. Denn Unfälle mit diesen Fahrzeugen sind oft besonders schwer, heißt es dazu in einer Mitteilung des Kreises Viersen.

Weil die Verantwortung groß ist, schreibt die Fahrerlaubnisverordnung vor, dass die Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängern lassen müssen.

Kreis Viersen: Provisorische Verlängerung von Führerscheinen für Bus- und Lkw-Fahrer notwendig

Kreis Viersen: Provisorische Verlängerung von Führerscheinen für Bus- und Lkw-Fahrer notwendig

Der Kreis Viersen empfiehlt insbesondere Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern, möglichst frühzeitig den Antrag auf Verlängerung der Fahrberechtigung zu stellen.

Warum ist eine frühzeitige Antragstellung wichtig? Sollte die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis abgelaufen sein, erlischt bis zur Erteilung der Verlängerung die Berechtigung, einen Bus oder Lkw im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, heißt es in der Mitteilung. Wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat.

Ab wann kann der Antrag gestellt werden? Frühestens sechs Monate, bevor die aktuelle Fahrberechtigung ihre Gültigkeit verliert. Ausführliche Informationen dazu gibt es auch online unter www.kreis-viersen.de/fuehrerschein-verlaengerung.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? Dem Antrag auf Verlängerung der Fahrberechtigung sind neben dem vorhandenen Führerschein, einem gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie einem aktuellen biometrischen Lichtbild auch augenärztliche und allgemeinärztliche Bescheinigungen hinzuzufügen, informiert der Kreis Viersen. Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer müssen zusätzlich bestimmte Qualifikationsnachweise vorlegen.

Was kann für Verzögerungen sorgen? Sollten sich aus den ärztlichen Bescheinigungen Hinweise auf Erkrankungen, die die Fahreignung ausschließen können, ergeben, muss die Führerscheinstelle des Kreises Viersen vor der Verlängerung der Fahrerlaubnis gegebenenfalls durch die Vorlage weiterer ärztlicher Gutachten klären, ob die psychische und körperliche Belastbarkeit der fahrenden Person gegeben ist.

Erst wenn alle Zweifel ausgeräumt sind, darf die Fahrerlaubnis verlängert werden. Wer sich unsicher sei, ob erst kürzlich aufgetretene Erkrankungen, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes, Auswirkungen auf eine künftige Verlängerung der Fahrerlaubnis haben werden, solle sich auch unabhängig von einer anstehenden Verlängerung der Fahrerlaubnis an die Führerscheinstelle wenden.

Wie ist die Führerscheinstelle erreichbar? Per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02162 392810.

Andreas Bauer

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