Kritik an Reformvorschlag: Änderung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Sicht?

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Kritik an Reformvorschlag: Änderung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Sicht?

Die kontroversen Pläne zur Reform des Schwangerschaftsabbruches sorgen für heftige Debatten in der Politik und der Gesellschaft. Nachdem der Vorschlag der Bundesregierung, den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches zu ändern, bekannt wurde, meldeten sich viele Kritiker zu Wort. Die geplante Reform soll die informierte Selbstbestimmung von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen stärken, indem sie die zeitliche Frist für einen Abbruch aufhebt. Doch viele Experten und Vertreter von Frauenverbänden äußern Zweifel an der Wirksamkeit dieser Änderung und fordern eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden Gesetzes.

Kritik an Reformvorschlag: Änderung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Sicht?

26 Organisationen fordern Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 22. Schwangerschaftswoche

Ein Bündnis von 26 zivilgesellschaftlichen Organisationen hat einen Vorschlag für die weitgehende Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche zu erlauben und nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln.

Entkriminalisierung und Liberalisierung sollen damit vollständig erreicht werden. Der Entwurf basiert auf den Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung des Bundes, die im April ihre Empfehlungen vorgelegt hatte.

Beratungen für Abtreibung nicht mehr Pflicht

Beratungen für Abtreibung nicht mehr Pflicht

Ungewollt Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten, sollen dem Entwurf zufolge künftig keine verpflichtende Beratung mehr wahrnehmen müssen. Das Recht auf Beratung haben sie allerdings weiterhin. Damit entfiele auch die aktuell geltende Wartefrist von mindestens drei Tagen zwischen der Beratung und dem möglichen Abbruch.

Kritik von Kirche und Sozialverbänden

Kritik von Kirche und Sozialverbänden

Die katholische Kirche und katholische Sozialverbände haben den Vorschlag kritisiert. Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, erklärte, die deutschen Bischöfe träten weiterhin für den Erhalt des bestehenden Schutzkonzeptes ein. Dieses schütze sowohl die Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch des ungeborenen Kindes.

Auch der Caritasverband will keine Änderungen an der gesetzlichen Regelung. Die Deutsche Bischofskonferenz befürchtet, dass bei der vorgeschlagenen Reform der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben werde.

Politische Reaktionen

Politische Reaktionen

Die Grünen Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink und Ulle Schauws erklärten, die Fraktion lote derzeit eine mehrheitsfähige Lösung aus. Die Fraktion habe das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu kommen.

Auch in der SPD-Fraktion setzen sich Fachpolitikerinnen für eine Neuregelung ein. Die Unionsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) kritisierte den Vorstoß jedoch. Die Vorschläge seien offenkundig unvereinbar mit den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs festgelegt habe.

Andreas Bauer

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