Land zahlt Ausgleich für U3-Kinderbetreuung im Kreis Mettmann

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Land zahlt Ausgleich für U3-Kinderbetreuung im Kreis Mettmann

In einer bedeutenden Entscheidung hat das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, einen Ausgleich für die U3-Kinderbetreuung im Kreis Mettmann zu zahlen. Dieser Schritt soll den Eltern von Kleinkindern unter drei Jahren helfen, die Kosten für die Kinderbetreuung zu tragen. Die Entscheidung wird von vielen Eltern im Kreis Mettmann begrüßt, die bisher Schwierigkeiten hatten, eine geeignete Betreuung für ihre Kinder zu finden. Der Ausgleich soll dazu beitragen, dass mehr Eltern in den Kreis Mettmann ziehen und sich dort niederlassen.

Land zahlt Ausgleich für UKinderbetreuung im Kreis Mettmann: Millionen Euro für Mettmann

Land zahlt Ausgleich für UKinderbetreuung im Kreis Mettmann: Millionen Euro für Mettmann

Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt den Kommunen Aufgaben, ohne für deren Finanzierung zu sorgen. Diesen Vorwurf – vom „Bündnis für die Würde unserer Städte“ - lassen sich Regierende ungern machen. Jetzt fließt zumindest etwas Geld – als Ausgleich für die allgegenwärtigen Preissteigerungen der vergangenen fünf Jahre.

Mettmann bekommt vom Land NRW zusätzlich 1,73 Millionen Euro, Erkrath darf sich über zusätzlich 1,6 Millionen Euro aus Düsseldorf freuen und Wülfrath sollen 672.000 Euro zugeschrieben werden. Im Feld „Verwendungszweck“ für diese Überweisungen steht: „Ausgleichszahlung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren“.

Dazu erklärt der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Christian Untrieser: „Mit dem Belastungsausgleich kommt die Landesregierung ihren Verpflichtungen nach, die Kostensteigerungen für die U3-Betreuung in unseren Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu kompensieren. Für uns haben Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung Vorrang. Trotz der schwierigen Haushaltslage steht das Land daher mit seinen finanziellen Zusagen an der Seite unserer Kommunen in Nordrhein-Westfalen.“

Landtagsabgeordneter Martin Sträßer, ebenfalls CDU, ergänzt: „Die Überprüfung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe war dennoch eine große Herausforderung. Am Ende kommen sowohl die Landesregierung als auch die Kommunen ihrer finanziellen Verantwortung nach – davon profitiert auch das Jugendamt der Stadt Mettmann. Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Jugendämtern als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an.“

Martin Schmid

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