Landgericht Ulm: Drogerieunternehmer Müller siegt in Erbstreit mit Adoptivkindern

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Landgericht Ulm: Drogerieunternehmer Müller siegt in Erbstreit mit Adoptivkindern

Im Landraicht Ulm hat sich ein aufsehenerregender Erbstreit zugetragen, der die Öffentlichkeit in Atem gehalten hat. Der Drogerieunternehmer Müller, ein bekannter Unternehmer in der Region, hat in einem langwierigen Rechtsstreit mit seinen Adoptivkindern obsiegt. Der Konflikt drehte sich um die Vermögensnachfolge des Unternehmers, die von den Adoptivkindern bekämpft wurde. Nach einer langen und aufwendigen Rechtsprechung hat das Landraicht Ulm jedoch zugunsten des Drogerieunternehmers entschieden, was für den Unternehmer eine große Erleichterung bedeutet.

Landgericht Ulm: Müller-Unternehmer siegt in Erbstreit mit Adoptivkindern

Landgericht Ulm: Müller-Unternehmer siegt in Erbstreit mit Adoptivkindern

Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgewiesen. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten.

Pflichtteilsverzichtsvertrag gültig

Der sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei - anders als von der Klägerseite behauptet - weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig, teilte das Gericht in Ulm in seiner Entscheidung mit. Die Richterin ließ das Argument der Kläger nicht gelten, dass diese den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus bekommen hätten.

Kläger konnten Tragweite des Verzichts abschätzen

Ihnen sei bekannt gewesen, dass es einen Beurkundungstermin geben und der Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben werden sollte. Außerdem ging die Kammer davon aus, dass die bereits erwachsenen Adoptierten die Tragweite ihres Verzichts abschätzen konnten.

Keine seelische Zwangslage oder finanzielle Abhängigkeit

Auch von einer seelischen Zwangslage, wie die Kläger behauptet hätten, habe sich die Kammer nicht überzeugen können, sagte die Richterin. Ebenso wenig gehe die Kammer davon aus, dass die Adoptierten finanziell abhängig gewesen seien.

Streitwert auf 30 Millionen Euro festgesetzt

Den Streitwert setzte das Landgericht nach Angaben einer Sprecherin auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro fest.

Erwin Müller und seine Frau adoptierten die drei Erwachsenen 2015

Das Ehepaar Müller hatte die drei Erwachsenen demnach im Jahr 2015 im Rahmen einer Erwachsenenadoption adoptiert.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Weder die drei Adoptierten noch das Ehepaar Müller und die jeweiligen Anwälte waren bei der Urteilsverkündung anwesend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Erwin Müller: Gründer der Drogeriekette Müller

Der gelernte Friseur Erwin Müller richtete 1953 nach Firmenangaben in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon ein, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 kam er demnach auf die Idee, im Salon auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten. 1969 brachte Müller den Angaben zufolge von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores mit Waren des täglichen Bedarfs und von großen SB-Warenhäusern mit. 1973 eröffnete er demnach in Ulm schließlich seinen ersten reinen Drogeriemarkt. Heute hat die Drogeriekette eigenen Angaben zufolge rund 35.000 Mitarbeiter und mehr als 900 Filialen in Europa.

Andreas Bauer

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