Leon Löwentraut: Künstler klagt Kollegen an
In einer überraschenden Wendung hat der deutsche Künstler Leon Löwentraut seine Kollegen angeklagt. Der Skandal erschüttert die gesamte Kunstszene. Löwentraut, bekannt für seine provokanten Werke, wirft seinen Kollegen voreingenommene Bewertungen und unfairer Wettbewerb vor. Die Anklage richtet sich gegen einige der prominentesten Namen der Branche. Der Künstler behauptet, dass sie sich gegen ihn vorgeschoben haben, um ihre eigenen Interessen zu fördern. Die Frage stellt sich, wie konnte es so weit kommen, dass ein Künstler gegen seine eigenen Kollegen vorgeht?
Künstler klagt Kollegen an: Löwentraut fordert 30.000 Euro für Plagiate
Ein Maler aus Düsseldorf hat eine Klage gegen einen Kollegen eingereicht, weil dieser drei seiner Werke nachgeahmt und verkauft hat. Der Künstler Leon Löwentraut fordert von seinem Kollegen 30.000 Euro als Entschädigung für die Verletzung seines Urheberrechts.
Das Landgericht Düsseldorf hat in erster Instanz entschieden, dass der beklagte Maler 10.000 Euro pro nachgeahmtem Werk zahlen muss. Die Richterin Jutta von Gregory erklärte, dass es nicht notwendig ist, ein Kunstwerk exakt zu kopieren, um als Plagiator zu gelten. Eine starke Annäherung an das Original genügt bereits, um zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Der Fall: Ein Kollege ahmt Löwentraut-Motive nach
Der verklagte Maler hatte drei Werke von Löwentraut nachgeahmt und unter eigenem Namen verkauft. Obwohl er behauptete, die Bilder nur zur Orientierung und zu Übungszwecken kopiert zu haben, muss er jetzt für die Verletzung des Urheberrechts geradestehen.
Löwentraut hatte bereits 4.000 Euro von seinem Kollegen erhalten, nachdem dieser seine nachgeahmten Werke aus dem Internet entfernt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte. Doch Löwentraut fordert weitere 26.000 Euro, insgesamt also 30.000 Euro für die drei nachgeahmten Werke.
Die Richterinnen stellen klar: 10.000 Euro sind angemessen
Die Richterinnen der 12. Zivilkammer des Landgerichts stellten klar, dass die geforderten 10.000 Euro pro Werk angemessen sind. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass Löwentraut ein bekannter Künstler ist, der für seine Originale hohe Preise erzielt. Wenn man sich fragt, was es wohl gekostet hätte, wenn Löwentraut seinem Kollegen die Kopier-Aktion erlaubt hätte, würden 10.000 Euro nicht übertrieben sein.
Das Urteil im Maler-Streit soll am 14. August verkündet werden. Die Zivilkammer scheint jedoch bereits sicher zu sein, dass Löwentraut in vollem Umfang Recht bekommt.
Aktenzeichen: 12 O 156/23
Schreibe einen Kommentar