Letzte Generation am Flughafen Köln/Bonn: Diese Rechte haben Fluggäste nun

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Letzte Generation am Flughafen Köln/Bonn: Diese Rechte haben Fluggäste nun

Am Flughafen Köln/Bonn hat sich einiges geändert. Die Letzte Generation, eine Gruppe von Klimaaktivisten, hat auf dem Gelände des Flughafens eine erfolgreiche Aktion durchgeführt, um auf die Klima-Katastrophe aufmerksam zu machen. Als Folge dieser Aktion haben die Fluggäste nun neue Rechte, die ihre Reiseerfahrung grundlegend ändern werden. Die Frage ist, was diese Rechte genau beinhalten und wie sie die Zukunft der Luftfahrt beeinflussen werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie als Fluggast nun erwarten können und wie Sie von diesen Änderungen profitieren können.

Rechte von Fluggästen gesichert: Was passiert, wenn Flüge ausfallen?

Immer wieder blockieren Klimaaktivisten Flughäfen, wie am Mittwoch in Köln. Die Frage stellt sich, welche Rechte die Passagiere haben, wenn ihre Flüge ausfallen.

Haben Passagiere Anspruch auf Beförderung? Ja, bei Flugstreichungen – egal aus welchem Grund – gilt: Die Passagiere können weiterhin darauf pochen, befördert zu werden – und sei es zu einem viel späteren Zeitpunkt. Sie können aber auch das Geld für das Ticket zurückverlangen, wenn sie nicht später fliegen möchten.

„Wird ein Flug storniert, kann der Passagier wählen, ob er kostenlos auf einen alternativen Flug umgebucht werden möchte oder ob er sich den Ticketpreis zurückerstatten lassen möchte“, erklärte der Sprecher des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Dies gelte auch bei Flügen, die wegen außergewöhnlicher Umstände ausfallen.

Allerdings: Ein anderer Flug kann aber auch erst spät möglich sein, mitunter Tage später, wovon der Passagier dann nichts hat: „Wann der alternative Flug stattfinden kann, ist auch von dessen Verfügbarkeit abhängig“, so der BDL-Sprecher.

Haben die Passagiere Anspruch auf Schadenersatz?

Haben die Passagiere Anspruch auf Schadenersatz?

Da sieht es schlecht aus. „Bei den Aktionen der Letzten Generation handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, nicht um eine betriebsbedingte Störung“, erklärte der BDL-Sprecher weiter. „Aus diesem Grund entstehen keine Ansprüche auf Entschädigung.“

Auch das Fluggastrechte-Portal Flightright bestätigt, dass es bei außergewöhnlichen Umständen keinen zusätzlichen Entschädigungsanspruch gebe.

Wer trägt die Kosten solcher Blockaden?

Wer trägt die Kosten solcher Blockaden?

Ob am Ende Flughäfen oder Airlines die Kosten für Umbuchungen und eventuelle Hotelübernachtungen tragen, ist offen. In der Branche rechnet man damit, dass dies auch vor Gericht entschieden werden könne.

„Wer am rechtlichen Ende die Kosten für die Umbuchungen und Reiseschäden trägt, ist aktuell noch nicht rechtlich abschließend geklärt. Airlines und Airports versuchen, den ihnen entstandenen Schaden durch Klagen gegen die beteiligten Personen erstattet zu bekommen“, erklärte der Flughafenverband ADV.

Welche Strafen drohen den Aktivisten?

Welche Strafen drohen den Aktivisten?

„Wir verurteilen auf das Schärfste diese als Angriffe auf den zivilen Luftverkehr zu wertenden, gesetzbrechenden Aktionen der Letzten Generation“, sagt Ralf Beisel, Chef des ADV.

Das unbefugte Betreten des gesicherten Flughafenbereichs könne einen „gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ gemäß § 315 StGB darstellen und mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden, so der ADV weiter.

Daneben kommen die Straftatbestände Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung in Betracht. Auf beide Tatbestände stehen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Jürgen Schneider

Als Experte für die Seite Haren Suche schreibe ich regelmäßig Artikel für die Nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Mein Name ist Jürgen und ich liefere stets die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine jahrelange Erfahrung im Journalismus ermöglicht es mir, fundierte und gut recherchierte Inhalte zu präsentieren, die Leserinnen und Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner Leidenschaft für die Wahrheit und einem Blick für die Details strebe ich danach, die Leserschaft stets bestmöglich zu informieren.

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