Melanie Müller: Ex-RTL-Dschungelkönigin wegen Hitlergruß und Drogen verurteilt
Die ehemalige RTL-Dschungelkönigin Melanie Müller ist in einem umstrittenen Prozess zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 33-Jährige den Hitlergruß gezeigt und Drogen konsumiert hatte. Die Jury befand Müller deshalb der Volksverhetzung und des Drogenmissbrauchs für schuldig. Die Strafe beträgt zwei Jahre und neun Monate auf Bewährung. Müller, die 2014 die Reality-Show Ich bin ein Star – Holt mich hier raus! gewann, hatte sich nach dem Vorfall zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Erst im Laufe des Prozesses räumte sie die Tat ein und entschuldigte sich.
Ex-Dschungelkönigin Melanie Müller zu hoher Geldstrafe verurteilt
Die Schlagersängerin Melanie Müller (36) ist wegen des Zeigens des Hitlergrußes und des Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt worden.
Die Angeklagte hat sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig. Zudem verurteilte das Gericht Müller wegen Drogenbesitzes.
Hitlergruß bei Konzert in Leipzig
Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Handbewegung auf dem Konzert wich deutlich von ähnlichen Gesten auf vorherigen Konzerten ab, begründete Richter Findeisen die Entscheidung.
Die Angeklagte hat zudem ihre Vorbildfunktion auf eklatante Weise außer Acht gelassen, so habe die Sängerin auch zugelassen, dass die Menge nach ihren Zicke-Zacke-Rufen mit Heil, Heil, Heil geantwortet habe - und das nach Überzeugung des Richters gleich dreimal bei dem Auftritt.
Drogenbesitz in der Wohnung
Das Gericht glaubte der Angeklagten auch nicht, dass die bei einer Durchsuchung in ihrer Wohnung gefundenen Drogen angeblich einer Freundin gehörten. Ermittler hatten dabei 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt.
Einkommen geschätzt
Richter Findeisen schätzte das Einkommen Müllers auf etwa 15.000 Euro pro Monat, da sie noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca und jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel habe.
Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil, sagte der Richter.
Reaktion der Angeklagten
Müller nahm das Urteil relativ gelassen auf - und schnaufte lediglich bei der Höhe der verhängten Geldstrafe auf.
Die Verteidigung äußerte sich auf Nachfrage nicht dazu, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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