Mettmann: Trinkwasser-Alarm in zwei Kindertagesstätten und zwei Grundschulen

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Mettmann: Trinkwasser-Alarm in zwei Kindertagesstätten und zwei Grundschulen

In der Stadt Mettmann hat sich ein Trinkwasser-Alarm ereignet, der für Eltern und Erzieher größte Sorge bereitet. In insgesamt vier Bildungseinrichtungen - zwei Kindertagesstätten und zwei Grundschulen - wurde festgestellt, dass das Trinkwasser nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Behörden haben umgehend reagiert und Maßnahmen ergriffen, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Nun gilt es, die Ursachen für den Trinkwasser-Alarm zu eruieren und sicherzustellen, dass die Kinder und Erwachsenen in den betroffenen Einrichtungen wieder sicher und gesund versorgt werden können.

TrinkwasserAlarm in zwei Kindertagesstätten und zwei Grundschulen in Mettmann

Das Bakterium Pseudomonas aeruginosa ist im Trinkwasser von zwei Kindertagesstätten und zwei Grundschulen in Mettmann nachgewiesen worden. Dieses Bakterium gilt als einer der häufigsten Erreger von chronischen Wundinfektionen, ist wandelbar und häufig antibiotikaresistent. Es kann Ohrinfektionen oder Bindehautentzündungen auslösen, die Harnwege befallen und wird in Einzelfällen auch für Hirnhautentzündungen verantwortlich gemacht.

Die Trinkwasseruntersuchungen durch die Stadtwerke Solingen fanden am 27. und 28. August statt. Es wurde jeweils ein Messwert von 1 KBE je 100 Milliliter Wasser festgestellt. Das klingt wenig, aber da das Bakterium überhaupt nicht im Trinkwasser vorhanden sein darf, wurden die Kita- und Schulleitungen sofort über den Befund informiert.

Gefahrenhinweise und Gegenmaßnahmen

Gefahrenhinweise und Gegenmaßnahmen

Das Kreisgesundheitsamt wurde über die Gegenmaßnahmen informiert, die aus den Gefahrenhinweisen des Umweltbundesamtes stammen. In einem ersten Schritt wird das Spülen der Leitungen vorgenommen. Zudem wurden ältere Armaturen gegen neue ausgetauscht. Um Risiken zu minimieren und besorgte Eltern zu beruhigen, wird das Trinkwasser für die Kinder in allen vier Einrichtungen in Flaschen ausgegeben.

Nach den Spülungen müssen erneut Trinkwasserproben genommen werden. Der Termin hierzu ist bereits vereinbart. Die Auswertung dauert rund eine Woche. Dann werden die neuen Untersuchungsergebnisse den Kitas und Schulen mitgeteilt und sollen dort gut sichtbar ausgehängt werden. Außerdem will die Stadt das Kreisgesundheitsamt über den weiteren Gang der Dinge informieren. Falls das Bakterium weiterhin nachweisbar sein sollte, muss das Leitungssystem der Kitas und Schulen desinfiziert werden. Der nächste Schritt wäre der Einbau von Filtern oder – wenn es hart kommt – der Austausch der gesamten Installationen.

Das Bakterium Pseudomonas aeruginosa:

Das Bakterium Pseudomonas aeruginosa ist ein Gram-negatives Bakterium, das in Wasser und Boden vorkommt. Es kann chronische Wundinfektionen, Ohrinfektionen, Bindehautentzündungen und Hirnhautentzündungen auslösen. Es ist wandelbar und häufig antibiotikaresistent.

Die Trinkwasserverordnung:

Die Trinkwasserverordnung kennt für das Bakterium Pseudomonas aeruginosa kein Pardon: Grenzwert Null auf jeweils 100 Milliliter Wasser. Die Verordnung sorgt dafür, dass das Wasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann.

Martin Müller

Ich bin Martin, Redakteur bei der Website Haren Suche. Als Autor für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen liegt mein Fokus darauf, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Leidenschaft für Journalismus treibt mich an, fundierte und relevante Informationen für unsere Leser bereitzustellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung zu leisten.

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