Mönchengladbach: Was am Allerheiligen auf Friedhöfen gelten muss
In der Stadt Mönchengladbach gilt es, sich an die besonderen Regeln auf den Friedhöfen zu erinnern, wenn am Allerheiligen, also am 1. November, die Verstorbenen geehrt werden. In diesem Zusammenhang möchte die Stadtverwaltung die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass es auf den städtischen Friedhöfen bestimmte Vorschriften zu beachten gilt. So sind zum Beispiel die Öffnungszeiten der Friedhöfe an diesem Tag besonderen Regelungen unterworfen. Darüber hinaus gibt es auch Vorgaben für die Zulässigkeit von Grabgestaltungen und die Entsorgung von Blumen und Kränzen. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie auf den Friedhöfen in Mönchengladbach am Allerheiligen beachten müssen.
Was am Allerheiligen auf Friedhöfen in Mönchengladbach beachtet werden muss
Der 1. November steht vor der Tür und damit beginnt der Totenmonat November. An Allerheiligen gedenken Christen aller Heiligen. Der Heilige Martin kann es ebenso sein wie Franz von Assisi. Die Heiligen werden als Vorbilder auf dem Weg dorthin gesehen.
Am Tag nach Allerheiligen, also am 2. November, feiert die katholische Kirche Allerseelen. Dann besuchen viele Menschen die Gräber von Angehörigen. Auf den Friedhöfen im Stadtgebiet werden an Allerheiligen, aber auch später am Volkstrauertag (17. November) und am Totensonntag (24. November) auf städtischen Ehrengräbern und Ehrenplätzen sowie auf den Kriegsgräbern Kränze niedergelegt.
Friedhöfe in Mönchengladbach: Regeln und Zahlen zum Allerheiligen-Fest
Friedhofsbesucher werden gebeten, das Laub von Grabstätten direkt in die zur Verfügung gestellten Behälter zu bringen, um eine Beeinträchtigung anderer Besucher zu vermeiden. Bereits vor Allerheiligen sind die städtischen Friedhöfe für Autos geschlossen. Weil vor dem Feiertag Pflegearbeiten notwendig sind, gilt das nach Angaben der Stadttochter Mags schon am Donnerstag, 31. Oktober.
Ausnahme: Menschen mit Schwerbehinderung und amtlichem Ausweis mit Eintrag „G“ (Gehbehinderung) oder „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch zugelassene Firmen dürfen auf den Friedhöfen fahren, sofern es ihre gewerbliche Tätigkeit erfordert.
Gedenkfeier: Am Freitag, 1. November, findet auf dem Friedhof in Holt um 11 Uhr eine Andacht mit anschließender Gräbersegnung durch die Pfarre St. Benedikt statt.
Zahlen: Die Mags unterhält insgesamt 13 städtische Friedhöfe, vier Ehrenfriedhöfe und fünf geschlossene jüdische Friedhöfe. Sie haben eine Gesamtfläche von rund 144 Hektar, was 1,44 Quadratkilometern entspricht. Die Stadttochter pflegt dort nicht nur die Anlagen, sondern außerdem auch 4047 Kriegsgräber, darunter 1886 auf Ehrenfriedhöfen.
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