Mordanschlag auf Asiatischen Großmarkt in Berlin: Zwei Männer verurteilt
Am Asiatischen Großmarkt in Berlin ereignete sich vor wenigen Monaten ein schockierender Mordanschlag, der die gesamte Stadt in Schock und Entsetzen versetzte. Nun sind zwei Männer wegen Beteiligung an dem Verbrechen verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach die beiden Angeklagten schuldig und verhängte langjährige Haftstrafen. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass die Tat aus niedrigen Beweggründen begangen wurde. Die Opfer des Anschlags, zwei Mitarbeiter des Großmarktes, waren völlig unvoreingenommen in den Tod gerissen worden. Die Verurteilung der beiden Männer ist ein wichtiger Schritt Richtung Gerechtigkeit für die Opfer und ihre Angehörigen.
Zwei Männer wegen Macheten-Angriffs auf Asiatischen Großmarkt in Berlin zu Haftstrafen verurteilt
Nach einer Hetzjagd mit Macheten nahe einem asiatischen Großmarkt in Berlin-Lichtenberg sind zwei Männer wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Landgericht verurteilte die 29 und 36 Jahre alten Angeklagten zu Haftstrafen von jeweils einem Jahr und zehn Monaten, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte.
„Berlin ist eine sichere Stadt“, betonte Berlins Bürgermeister Kai Wegner. Das Gericht ging damit über die Forderungen der Staatsanwaltschaft von eineinhalb Jahren hinaus. Die Verteidigung hatte auf Freiheitsstrafen auf Bewährung plädiert.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wurden die Haftbefehle durch das Gericht zunächst aufgehoben. Die Tat ereignete sich im März dieses Jahres und war laut Anklage eine Auseinandersetzung zwischen zwei Menschengruppen.
Einer der Angeklagten schlug einem Mitglied der gegnerischen Gruppe zunächst mit der Faust ins Gesicht und verfolgte sein Opfer anschließend. An der Verfolgung beteiligen sich insgesamt zehn Menschen, bewaffnet mit vier Macheten und einer Holzlatte. Sie brachten den Verfolgten zu Boden und fügten ihm laut Staatsanwaltschaft mehrere bis zu 20 Zentimeter lange Schnittverletzungen zu.
Einem zur Hilfe gekommenen Mann stach einer der Angeklagten mit einem Messer in den Rücken, wodurch sein Lungenflügel kollabierte. Beide Opfer mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Das Urteil wird nun rechtskräftig, wenn keine Revision eingelegt wird. Die Angeklagten müssen sich dann ihrer Haftstrafen stellen.
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