Mülheim an der Ruhr: Urteil, Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für Bereitschaft (Übersetzung: Mülheim an der Ruhr: Urteil, Feuerwehrleute erhalte

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Mülheim an der Ruhr: Gerichtsentscheid, Feuerwehrleute erhalten Schadenersatz für Bereitschaftsdienst

In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Gericht in Mülheim an der Ruhr einem wichtigen Urteil gesprochen. Demnach haben die Feuerwehrleute der Stadt Anspruch auf Schadenersatz für ihren Bereitschaftsdienst. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für die Feuerwehrleute, die bisher für ihre Bereitschaftsstunden keine angemessene Vergütung erhielten. Das Urteil wird nun Auswirkungen auf die gesamte Feuerwehr in Deutschland haben und signalisiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer fairen Bezahlung für die Einsatzkräfte.

Urteil: Feuerwehrleute in Mülheim an der Ruhr erhalten Entschädigung für Alarmbereitschaftsdienst

Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Feuerwehrleute in Mülheim an der Ruhr für ihre Alarmbereitschaftsdienste entschädigt werden müssen, wenn diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgehen.

Zwei Feuerwehrleute hatten Klage gegen die Stadt Mülheim an der Ruhr erhoben, um ihre Alarmbereitschaft außerhalb der üblichen Bürozeiten auch von Zuhause aus als normale Arbeitszeit anerkennen zu lassen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Klagen in erster Instanz abgewiesen, doch das OVG hat nun den Feuerwehrleuten recht gegeben.

Alarmbereitschaft als Arbeitszeit anerkannt

Alarmbereitschaft als Arbeitszeit anerkannt

Das OVG betonte, dass die von den Klägern im sogenannten Direktions- beziehungsweise Hintergrunddienst geleisteten Alarmbereitschaftszeiten in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne der europarechtlichen Vorgaben einzustufen sind. Die Alarmbereitschaftszeiten würden als 24-Stunden-Dienste geleistet, den Feuerwehrleuten sei dabei kein bestimmter Aufenthaltsort vorgegeben.

Die Einstufung als Arbeitszeit begründet sich im Wesentlichen aus den gravierenden Einschränkungen für die Zeitgestaltung der Kläger während der Dienste, die aus dieser kurzen Reaktionszeit resultieren. Die Feuerwehrleute müssen binnen 90 Sekunden mit dem Dienstfahrzeug ausrücken, wenn sie alarmiert werden.

Überschreitung der Höchstarbeitszeit

Bei den beiden Beschäftigten war laut OVG regelmäßig über Jahre hinweg die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden überschritten worden. Die Kläger hätten einen Entschädigungsanspruch. Da laut der beklagten Stadt kein Freizeitausgleich gewährt werden könne, werde der Anspruch in finanzielle Entschädigung umgewandelt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich bereits 2021 zu einem ähnlichen Streit geäußert. Damals ging es um die Frage, ob ein Feuerwehrmann aus Offenbach seine Rufbereitschaft außerhalb der Dienststelle als Arbeitszeit anerkannt bekommt. In seinem Fall hatte der EuGH dem Kläger aus Deutschland recht gegeben.

Martin Müller

Ich bin Martin, Redakteur bei der Website Haren Suche. Als Autor für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen liegt mein Fokus darauf, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Leidenschaft für Journalismus treibt mich an, fundierte und relevante Informationen für unsere Leser bereitzustellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung zu leisten.

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