Neukirchen-Vluyn: Deutschlandticket - Gemeinderat beschließt Fortführung
In einer Sitzung des Gemeinderats von Neukirchen-Vluyn wurde ein wichtiger Beschluss gefasst: Die Fortführung des Deutschlandtickets wurde beschlossen. Dieses Ticket, das den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland revolutioniert hat, wird somit auch in Zukunft in der Gemeinde verfügbar bleiben. Der Gemeinderat hat sich einstimmig für die Fortsetzung des Projekts ausgesprochen. Die Bürger von Neukirchen-Vluyn können sich daher weiterhin auf ein bequemes und umweltfreundliches Mobilitätsangebot verlassen. Wir berichten über die Details und Hintergründe dieser Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Gemeinde.
Neukirchen-Vluyn beschließt Fortsetzung des EuroTickets für Schüler ab
Am 1. Mai 2023 wurde das Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingeführt. Seit dem Schuljahr 2023/2024 ersetzt dieses das Schokoticket bei Schülern in Neukirchen-Vluyn.
29 Euro statt 49 Euro: Statt 49 Euro zahlen Schülerinnen und Schüler nur 29 Euro, um in der gesamten Bundesrepublik mit dem ÖPNV zu reisen. Das Deutschlandticket ist somit in etwa zehn Euro günstiger als das Schokoticket.
Das Deutschlandticket wird nun auch im Schuljahr 2024/2025 für alle Schülerinnen und Schüler an städtischen Schulen weitergeführt. Das hat der Rat in seiner Sitzung am 26. Juni einstimmig beschlossen. Die vertragliche Gestaltung erfolgt durch eine Ergänzungsvereinbarung zum Schokoticket-Vertrag vom 28. November 2012.
Finanzielle Regelung
Finanziert wird das 29-Euro-Ticket bisher wie folgt: Ein Teil des Geldes kommt von Eltern, die einen monatlichen Eigenanteil von sieben Euro für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen bzw. von 14 Euro für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zahlen.
Der Schulträger zahlt einen Beitrag in bisheriger Höhe von 64,49 Euro im Monat an den Verkehrsverbund für die freifahrtberechtigten Schüler. Der dritte Teil wird in einen überregionalen Fonds, der durch den VRR verwaltet wird, zur Finanzierung der vergünstigten Selbstzahlertickets eingezahlt.
Freifahrtberechtigte Schüler
In Neukirchen-Vluyn sind derzeit 282 Schülerinnen und Schüler freifahrtberechtigt. Das heißt, der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule beträgt in der einfachen Entfernung in der Primarstufe mehr als zwei Kilometer, in der Sekundarstufe I sowie der Klasse 10 am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang mehr als 3,5 Kilometer und in der Sekundarstufe II mehr als fünf Kilometer.
Diese Regelung gilt laut Schülerfahrkostenverordnung für den Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrtkosten.
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