Neukirchen-Vluyn: Steckernetz-Ladegeräte werden erneut gefördert
In der Gemeinde Neukirchen-Vluyn gibt es erfreuliche Nachrichten für alle, die sich für eine umweltfreundliche Mobilität einsetzen. Die Förderung von Steckernetz-Ladegeräten wird nämlich erneut aufgelegt. Dies bedeutet, dass die Anschaffung von Ladegeräten für Elektro- und Hybridfahrzeuge wieder mit finanziellen Zuschüssen unterstützt wird. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Ausstoß von CO2 in der Region zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern. Wir berichten über die Details der Förderung und die Vorteile, die sich daraus für die Bürgerinnen und Bürger ergeben.
Förderung von Steckernetz-Ladegeräten und Balkon-Solargeräten in Neukirchen-Vluyn
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger Förderanträge für sogenannte Stecker-Solargeräte beziehungsweise Balkonkraftwerke bei der Stadt Neukirchen-Vluyn stellen.
Die Förderrichtlinie für neue Stecker-Solargeräte beziehungsweise Balkon-Solarmodule gewährt einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro je Wohnung, die mit einem Stecker-Solargerät beziehungsweise Balkon-Solarmodul ausgerüstet wird. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Module betrieben werden.
Wichtig ist, dass der Förderantrag vor dem Kauf der Anlage gestellt wird. Wurde die Anlage bereits angeschafft, ist keine Förderung mehr möglich.
Die maximale Leistung der Anlage darf 800 Watt nicht überschreiten. Dabei ist die Abgabeleistung des Wechselrichters ausschlaggebend.
Antragsberechtigt sind naturliche Personen, die Vermieter, Mieter oder Eigentümer einer Wohneinheit in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus innerhalb von Neukirchen-Vluyn sind. Die Anschaffung für Einfamilienhäuser ist nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Insgesamt stellt die Stadt Neukirchen-Vluyn 1000 Euro für die Förderung von Stecker-Solargeräten beziehungsweise Balkon-Solarmodulen für das Jahr 2024 zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und das Online-Antragsformular sind auf der Webseite der Stadt Neukirchen-Vluyn unter www.neukirchen-vluyn.de/dienstleistungen/ unter dem Stichwort „Förderrichtlinie“ zu finden.
Für Fragen rund um die Förderung steht die Stabsstelle Klimaschutz, Ingrid von Eerde, unter [email protected] bzw. 02845 391260 zur Verfügung. Wenn Bürgerinnen und Bürgern die Onlineantragsstellung nicht möglich ist, können die Antragsunterlagen bei der Stabsstelle Klimaschutz zum postalischen Versand angefordert werden.
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