Neuss: Bis wann Unternehmen ihre Schlussabrechnung für Corona-Hilfen einreichen müssen
Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in Deutschland hart getroffen. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, wurden umfassende Corona-Hilfen bereitgestellt. Nun müssen die Unternehmen ihre Schlussabrechnung für diese Hilfen einreichen. In Neuss gilt es, die Fristen für die Einreichung dieser Abrechnungen genau zu beachten, um keine Fördermittel zu verpassen. In diesem Artikel erfahren Sie, bis wann Unternehmen ihre Schlussabrechnung für Corona-Hilfen einreichen müssen und welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind.
CoronaHilfen: Unternehmen müssen Schlussabrechnung bis Ende September einreichen
Unternehmen, die während der Corona-Zeit Wirtschaftshilfen erhielten und noch keine Schlussabrechnung eingereicht haben, sollten dies zeitnah nachholen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein rät, dies bis zum 30. September 2024 zu erledigen.
Warnung der IHK: Ansonsten werden die vorläufig bewilligten Anträge nämlich abgelehnt und die Gelder vollständig zurückgefordert.
Bis Ende Juli wurden laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) rund 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht, 300.000 stehen noch aus. Um die vorläufig gewährten Hilfen behalten zu können, müssen die Empfänger bis zum Fristablauf eventuell noch fehlende Unterlagen beibringen und die Abrechnungen einreichen.
Hintergrund: Corona-Wirtschaftshilfen
Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständigen, deren Umsätze pandemiebedingt erheblich eingebrochen waren, mit Bundesmitteln von mehr als 63 Milliarden Euro unterstützt.
Bert Mangels, Referent im IHK-Bereich Gründung, Recht und Steuern: Im Interesse einer zügigen Auszahlung wurden die zumeist auf Prognosen basierenden Anträge zunächst vorläufig bewilligt.
Mittlerweile haben die Bewilligungsstellen der Länder nach Angaben des BMWK mehr als 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. Dabei wurden die vorläufig gewährten Hilfen in circa 36 Prozent der Fälle bestätigt. Etwa 41 Prozent der Antragstellenden konnten sich über eine Nachzahlung freuen, und rund 24 Prozent der Schlussbescheide enthielten Rückzahlungsforderungen.
Achtung: Unternehmen sollten sich beeilen, um ihre Schlussabrechnung einzureichen, um Rückzahlungsforderungen zu vermeiden.
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