Nordrhein-Westfalen: Gerichtsurteil über Schutzstatus für Syrer sät politische Debatte an

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Nordrhein-Westfalen: Gerichtsurteil über Schutzstatus für Syrer sät politische Debatte an

Ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts in Münster hat eine neue Debatte über den Schutzstatus von syrischen Flüchtlingen in Deutschland ausgelöst. Das Gericht entschied, dass Syrer, die in Deutschland Asyl beantragt haben, grundsätzlich als flüchtlingsschutzbedürftig anzusehen sind. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Asylpolitik in Deutschland und könnte dazu führen, dass Hunderte von Syrern, die bisher abgelehnt wurden, nun doch einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten. Die politische Debatte um die Flüchtlingskrise in Deutschland wird durch dieses Urteil neu angefacht.

Urteil in Münster sorgt für politische Unruhe in Nordrhein-Westfalen

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, nach der Zivilpersonen in Syrien nicht mehr generell ernsthaft bedroht sind, löst Unruhe in Nordrhein-Westfalen aus. Man müsse abwarten, «ob und wie die Entscheidung die Durchführung von Asylverfahren im Allgemeinen beeinflussen kann beziehungsweise, ob sich andere Gerichte dieser Auffassung anschließen», hieß es aus dem Landesflüchtlingsministerium.

Syrien ist der Herkunftsstaat, aus dem seit Jahren die meisten Schutzsuchenden nach Deutschland kommen. Wegen der Sicherheitslage in dem Land spricht das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Geflohenen regelmäßig «subsidiären Schutz» zu. Das heißt: Eine Rückkehr würde sie zu großer Gefahr aussetzen, sie dürfen erst einmal bleiben. Und sehr viele von ihnen landen in NRW.

Oberverwaltungsgericht entscheidet über Schutzstatus für Syrer: Politiker und Flüchtlingsorganisationen reagieren heftig

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Konkret entschied das Oberverwaltungsgericht nun, dass für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Unversehrtheit durch den Bürgerkrieg drohe. Geklagt hatte ein Mann aus der Provinz Hasaka im Nordosten Syriens. Dort fänden zwar noch bewaffnete Auseinandersetzungen statt, auch verübe der Islamische Staat gelegentlich Anschläge, befand das Gericht. Das erreiche jedoch kein solches Niveau, dass Zivilisten damit rechnen müssten, getötet oder verletzt zu werden.

Für den Kläger käme der Schutzstatus laut dem Urteil auch aus anderen Gründen nicht infrage; er hatte sich als Schleuser betätigt. Beachtung findet aber die allgemeine Einschätzung des Gerichts, denn sie könnte sich auf künftige Asylentscheidungen auswirken. Das dürfte dann viele Geflohene betreffen: Der subsidiäre Schutzstatus wird regelmäßig überprüft, spätestens alle drei Jahre.

Zwar gibt es in Deutschland derzeit ein generelles Abschiebeverbot nach Syrien, auch über dieses wird nun aber wieder diskutiert.

Reaktionen von Politikern und Flüchtlingsorganisationen

Der Landesparteichef der FDP in NRW, Henning Höne, sagte: «Das Urteil bestätigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert und sich an neue Realitäten, wie die aktuelle Situation in Syrien, anpasst. Ein subsidiärer Schutz für Migranten aus Syrien und Afghanistan ist nicht mehr angemessen. Wir brauchen nun mutige politische Weichenstellungen, damit mehr Migranten aus Afghanistan und Syrien, die keinen Bleibegrund haben, abgeschoben werden können. Die schwarz-grüne NRW-Landesregierung ist in der Pflicht, anhand dieses Urteils daraufhin mitzuwirken.»

Kritik kam von Pro Asyl. «Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet an der Realität in Syrien vorbei», sagte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith. Es gebe weiterhin «eine beachtliche Konfliktlage». Hinzu komme, dass praktisch niemand vor dem «Folterregime des Diktators Assad» sicher sei.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst betonte, dass jeder Asylantrag als Einzelfall betrachtet werden müsse. «Die Herkunft aus einem bestimmten Land oder ein bestimmter Fluchtgrund führt nicht automatisch zu einem Schutzstatus oder zur Ablehnung des Asylantrags», hieß es.

Deutschland kann nach Asylanträgen vier verschiedene Schutzformen gewähren: Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot. Subsidiärer Schutz kommt infrage, wenn weder ein Recht auf Asyl noch der weitreichende Flüchtlingsschutz gewährt werden, ein Mensch aber stichhaltige Gründe dafür vorbringt, dass ihm im Herkunftsland Schaden droht.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

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