Nordrhein-Westfalen: Land unterstützt Kinderwunsch-Behandlungen nicht mehr
Die Nordrhein-Westfälische Landesregierung hat eine umstrittene Entscheidung getroffen: Ab sofort werden Kinderwunsch-Behandlungen nicht mehr staatlich unterstützt. Diese Entscheidung trifft viele Paare, die sich auf eine künstliche Befruchtung oder eine Eizellspende verlassen müssen, um eigene Kinder zu bekommen. Die Kostenübernahme für solche Verfahren war bislang ein wichtiger Teil der Familienpolitik des Bundeslandes. Doch nun müssen sich die Betroffenen auf höhere Kosten einstellen, um ihre Wunschfamilie zu gründen.
NRW streicht Förderung für ungewollt kinderlose Paare
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die finanzielle Förderung von ungewollt kinderlosen Paaren zu streichen. Dieser Schritt folgt einer Kürzung der Fördermittel des Bundes.
Bisher hatte NRW gemeinsam mit dem Bund Kinderwunschbehandlungen gefördert und jährlich bis zu 6.650 Anträge bewilligt. Seit 2019 wurden fast 28.500 Förderanträge gestellt, von denen rund 95 Prozent bewilligt wurden.
Landeschef setzt Kinderwunschbehandlungen in Nordrhein-Westfalen aus
Hintergrund für diese Entscheidung ist die Kürzung der Fördermittel des Bundes. Bislang förderte der Bund jährlich gut 2 Millionen Euro für das Förderprogramm. Im Jahr 2024 wird diese Summe jedoch auf 1,5 Millionen Euro reduziert.
Die Förderung von Kinderwunschbehandlungen richtete sich an Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in NRW, die bei den ersten vier Versuchen einer in NRW erfolgten künstlichen Befruchtung (IVF- oder ICSI-Behandlung) unterstützt wurden.
Das Antragsportal wurde bereits am 21. Dezember vergangenen Jahres geschlossen, da noch keine Zuweisungen von Bundesmitteln erfolgt waren. Bereits bewilligte Anträge aus 2023 werden nach Prüfung noch in diesem Jahr ausgezahlt.
Die Kosten für künstliche Befruchtung können je nach Methodik stark variieren. Sie können von wenigen Hundert Euro (Insemination) bis zu mehreren Zyklen à etwa 3000 Euro (in vitro-Fertilisation) liegen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen mindestens 50 Prozent der Kosten für bis zu acht Inseminationen und drei künstliche Befruchtungen, wenn die Frau zwischen 25 und 40 Jahre und der Mann nicht älter als 50 Jahre alt ist.
Es ist zu beachten, dass die Förderung nur für verheiratete Paare gilt. Konkret bedeutet dies, dass für eine Insemination die Partner 150 Euro bis 200 Euro Eigenanteil zahlen müssen. Für eine künstliche Befruchtung sind es etwa 1500 bis 1800 Euro pro Versuch.
Schreibe einen Kommentar