Oberberg: Grüne wählen ihre Bewerberinnen
In der Kreisstadt Oberberg haben die Grünen ihre Kandidatinnen für die kommende Kommunalwahl gewählt. Bei der Mitgliederversammlung der Grünen im Oberbergischen Kreis wurden insgesamt fünf Bewerberinnen nominiert, die sich um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler bemühen werden. Die Kandidatinnen kommen aus verschiedenen Orten des Kreises und bringen unterschiedliche Fachkompetenzen und Erfahrungen mit. Die Grünen setzen damit ein Signal für eine vielfältige und engagierte Politik, die sich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Die Wahltermin wird am 13. September 2020 stattfinden.
Die Mitglieder des Grünen-Kreisverbands Oberberg haben auf ihrer Wahlversammlung am Samstag ihre Kandidatinnen für das Amt der Landrätin und für die kommende Bundestagswahl einstimmig bestätigt.
Bernadette Reinery-Hausmann kandidiert für das Amt der Landrätin
Bernadette Reinery-Hausmann, Unternehmerin im Pflegebereich aus Morsbach, wird bei den Kommunalwahlen für die Nachfolge von Landrat Jochen Hagt (CDU) antreten. Eine ihrer Ziele ist es, Oberberg zu einer Gesundheitsregion zu machen. Als Landrätin will ich eine offene und transparente Verwaltung fördern und die Bürgerbeteiligung groß schreiben. Gerade, weil ich nicht aus der Verwaltung komme, habe ich mir den unternehmerischen Blick bewahrt., so Reinery-Hausmann.
Sabine Grützmacher kandidiert erneut für den Bundestag
Sabine Grützmacher wird erneut für den Bundestag antreten. Dort ist sie unter anderem Vorsitzende des Kontrollgremiums der Financial Intelligence Unit, die gegen Finanzkriminalität kämpft. Dieses Geld wird dringend gebraucht für Schulen, für das Gesundheitswesen, für Radwege und den ÖPNV!, betonte Grützmacher. Trotz aller Probleme in der Koalition sei viel erreicht worden: Ob Selbstbestimmungsgesetz, der massive Ausbau der erneuerbaren Energien beim Wind und mit dem Solarpaket, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht und deutlich mehr Geld für den Schienenverkehr trotz knapper Kassen.
Debatte um Antrag auf Verfassungswidrigkeit der AfD
Eine intensive Debatte gab es um den Antrag des Kreisvorstands für eine Unterstützung des Gruppenantrags im Deutschen Bundestag an das Bundesverfassungsgericht, die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 21 des Grundgesetzes auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu prüfen. Der Antrag mit dem Titel Die Demokratie ist wehrhaft: AfD verbieten! wurde am Ende bei zwei Gegenstimmen angenommen.
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