Polizei nimmt Schottlaube aus dem Verkehr
In einer umfassenden Aktion haben die Ordnungshüter in der Nacht auf Dienstag die Schottlaube aus dem Verkehr gezogen. Nach Angaben der Polizei handelte es sich um einen großen Schlag gegen die organisierte Kriminalität. Die Ermittler hatten über Monate hinweg Beweise gesammelt, die schließlich zum Zugriff auf die verdächtigen Personen führten. Die Schottlaube, die als Treffpunkt für kriminelle Aktivitäten diente, wurde von der Polizei beschlagnahmt und wird nun als Beweismittel in den Ermittlungen verwendet. Die Polizei spricht von einem großen Erfolg in der Bekämpfung der Kriminalität.
Hier ist ein möglicher Encabezado en Alemán: Polizei holt verkehrsunsicheren Ford Transit aus dem Verkehr, TÜV-Plakette ohne Recht
In Ratingen (RP) hat die Polizei bei einer Kontrolle am vergangenen Dienstag einen verkehrsunsicheren Ford Transit aus dem Verkehr gezogen. Mit großer Verwunderung stellten die Einsatzkräfte an dem Wagen eine erst im Juni ausgestellte TÜV-Plakette fest.
Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann führte an der Homberger Straße Kontrollen durch und wurde hierbei auf einen Ford Transit aufmerksam, der den eingesetzten Beamtinnen und Beamten verdächtig vorkam. Bei der weiteren Überprüfung des technischen Zustandes des Wagens stellten die Beamtinnen und Beamten erhebliche Mängel an dem 13 Jahre alten Ford fest, der bereits über 430.000 Kilometer gelaufen war.
Im Rahmen der Inaugenscheinnahme beim TÜV wurden insgesamt 24 Mängel registriert: Unter anderem war die Beleuchtung defekt, eine Federung war gebrochen, und die Karosserie war an mehreren Stellen durchgerostet. Zudem wies auch das Bremssystem mehrere Mängel auf, wodurch sogar eine Ausfallgefahr bestand. Auch die Reifen waren bereits 13 Jahre alt und in falscher Laufrichtung montiert.
Daher stufen die Prüfer den Ford Transit als verkehrsunsicher ein. Demzufolge verwunderte es die Polizeibeamtinnen und -beamten, dass die Schrottlaube erst im Juni mit einer frischen TÜV-Plakette ausgestattet wurde.
Gegen den Prüfer, der die HU-Plakette 06/26 zugeteilt hatte, leiteten sie als Konsequenz ein Strafverfahren wegen Falschbeurkundung im Amt ein.
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