Prozess in Köln: Frau erliegt unter Autotürze, Mängel am Bau-Denkmal?
In einer schockierenden Tragödie ereignete sich in Köln ein schwerer Unfall, bei dem eine Frau unter einer Autotürze umkam. Der Vorfall wirft Fragen nach der Sicherheit des Bau-Denkmals auf, an dem das Unglück passierte. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, um die genauen Umstände des Unfalls zu klären. Die Frage, ob Mängel am Bau-Denkmal ursächlich für den Tod der Frau waren, steht im Mittelpunkt des Prozesses, der in Köln stattfindet. Wir berichten über den aktuellen Stand der Ermittlungen und die Auswirkungen auf die Bevölkerung.
Prozess in Köln: Frau stirbt unter Autobahntürze
Vor dem Kölner Landgericht hat ein Prozess um den Tod einer Autofahrerin durch eine abgestürzte Betonplatte noch einmal von vorn begonnen. Die Frau war im November 2020 auf der A3 in ihrem Kleinwagen von dem tonnenschweren Lärmschutzelement erschlagen worden und noch am Unglücksort gestorben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Pfusch am Bau Ursache für den Tod der 66-Jährigen war. Angeklagt sind drei Bauingenieure. Einem 62-Jährigen, der beim achtspurigen Ausbau der A3 bei Köln zwischen 2006 und 2008 Bereichsleiter in der zuständigen Baufirma war, legt die Staatsanwaltschaft Totschlag durch Unterlassen in Tateinheit mit vorsätzlicher Baugefährdung zur Last.
Tod auf der A: Frau stirbt unter Betonplatte, Ingenieure stehen vor Gericht
Mit dem 62-Jährigen sind zwei ehemalige Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen.NRW angeklagt. Den beiden 59-Jährigen wirft die Anklage fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor.
Die damals beauftragte Baufirma hatte 2008 einige der sechs Tonnen schweren Schallschutzelemente montiert. Da dabei aber improvisierte Halterungen verwendet worden seien, sei in der Folge der Korrosionsschutz nicht ausreichend gewesen, so der Vorwurf. Die Abnahme der Behelfskonstruktion sei im November 2008 daher auch nur unter Vorbehalt eines Gutachtens zur statischen Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit erfolgt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte einen Neustart mit anderen Schöffen angeordnet, nachdem eine Verteidigerin erfolgreich Beschwerde gegen die Entbindung einer ursprünglich vorgesehenen Schöffin eingelegt hatte.
Die Verteidigerin des Ingenieurs wies die Vorwürfe erneut zurück und erklärte, ihr Mandant habe das Gutachten nicht zur Kenntnis genommen und erst recht nicht unterdrückt. Auch sei er nicht für die Montage der Platten verantwortlich gewesen, sondern ein Bauleiter, der jedoch inzwischen gestorben sei.
Die beiden angeklagten ehemaligen Mitarbeiter von Straßen.NRW sollen das Gutachten wiederum nicht angefordert haben - obwohl ihnen die Abnahme unter Vorbehalt bekannt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Verletzung ihrer Kontrollpflicht.
Der Prozess ist bis Ende des Jahres terminiert.
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