Psychisch auffällige Straftäter: Spezielle Abteilungen in Duisburg werden eingerichtet (Literal translation: Notorious offenders with mental health i

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Psychisch auffällige Straftäter: Spezielle Abteilungen in Duisburg werden eingerichtet

Die Stadt Duisburg setzt einen wichtigen Schritt in der Vereinbarkeit von Strafjustiz und Psychiatrie. Im Rahmen eines pilotprojekts werden in der Stadt spezielle Abteilungen für psychisch auffällige Straftäter eingerichtet. Diese neuen Einrichtungen sollen es ermöglichen, Täter mit psychischen Erkrankungen gezielt zu betreuen und zu behandeln. Durch diese speziellen Abteilungen soll die Sicherheit in der Gesellschaft erhöht und die Rückfallquote von Straftätern mit psychischen Erkrankungen gesenkt werden. Die Stadt Duisburg setzt damit ein wichtiges Signal für eine umfassende Strafrechtspflege.

Psychisch auffällige Straftäter: Duisburg setzt auf Spezielle Abteilungen zur besseren Strafverfolgung

Psychisch auffällige Straftäter: Duisburg setzt auf Spezielle Abteilungen zur besseren Strafverfolgung

Die Duisburger Staatsanwaltschaft richtet zwei Sonderdezernate für psychisch auffällige Straftäter ein. Damit reagiert man auf die in den letzten Jahren gestiegene Zahl von Verfahren gegen solche Personen, teilte die Behörde mit.

Erkenntnisse über potenziell gefährliche Personen sollen so frühzeitig und gebündelt ausgetauscht werden, um eine drohende Eskalation schnell zu erkennen. Erst im Februar nach dem Messerangriff eines 21-Jährigen auf zwei Kinder in Marxloh hat es Diskussionen gegeben. Schnell stellte sich heraus, dass die Tat womöglich hätte verhindert werden können. Der 21-Jährige war laut eines Berichts des Justizministeriums den Behörden bekannt.

Weil sich die Ermittlungen verzögerten, wurde seine Wohnung zunächst nicht durchsucht. Bei der Polizei ging eine Akte erst nach der Tat ein.

Diese neue Maßnahme ist jedoch nicht nur eine Reaktion auf den Vorfall in Marxloh. Besonders in den vergangenen Jahren haben sich die Strafverfahren gegen psychisch auffällige Straftäter gehäuft, die besondere Maßnahmen und eine konzentrierte Vorgehensweise mit allen beteiligten Behörden, etwa Gesundheitsämter oder psychiatrische Kliniken, benötigten.

So wurde zuvor bereits auch schon zusammengearbeitet, bestätigt die Sprecherin. Durch die Konzentration würde die Strafverfolgung nun aber effektiver ablaufen, erhofft sich die Staatsanwaltschaft. Das Justizministerium habe eine Planstelle zugewiesen, die dafür verwendet werde. Bei jeweils 50 Prozent Arbeitskraftanteil gebe es somit zwei feste Ansprechpersonen bei der Staatsanwaltschaft.

In den beiden Sonderdezernaten sollen Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, also insbesondere Amokdrohungen, auffälliger Straftäter bearbeitet werden.

Andreas Bauer

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