Rechtliche Regeln für befristete Arbeitsverträge: Was Sie beachten müssen

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Rechtliche Regeln für befristete Arbeitsverträge: Was Sie beachten müssen

Im Arbeitsrecht gelten für befristete Arbeitsverträge spezielle Vorschriften, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen. Die rechtlichen Regeln für befristete Arbeitsverträge sind im Bundesgesetzblatt (BGB) und im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgelegt. Insbesondere bei der Vertragslaufzeit, der Kündigungsfrist und der Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen gibt es bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie bei befristeten Arbeitsverträgen beachten müssen, um rechtliche Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu wahren.

Rechtliche Regeln für befristete Arbeitsverträge: Was Sie beachten müssen

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag gibt Sicherheit, Planbarkeit und ist zum Beispiel auch bei der Wohnungssuche von Vorteil. Aber nicht alle Stellen werden unbefristet besetzt. Dann ist es gut, wenn Beschäftigte ihre Rechte kennen.

Samia Wenzl, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, erklärt, welche gesetzlichen Bestimmungen gelten, welche Ausnahmen möglich sind und worauf Arbeitnehmer bei befristeten Arbeitsverträgen besonders achten sollten.

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Wie oft darf ein Arbeitsvertrag befristet werden?

Wie oft ein Arbeitsvertrag befristet werden darf, hängt davon ab, ob ein sachlicher Grund vorliegt. Beispiele dafür sind etwa, dass im Betrieb nur ein vorübergehender Bedarf der Arbeitsleistung besteht oder jemand als Vertretung für einen anderen Arbeitnehmer beschäftigt wird.

Für befristete Verträge mit sachlichem Grund gibt es keine feste Obergrenze, wie oft ein Vertrag befristet werden darf. Allerdings setzt die Rechtsprechung einem rechtsmissbräuchlichen Umgang mit sogenannten Kettenarbeitsverträgen Grenzen und prüft im konkreten Streitfall, ob Dauer und Anzahl der Befristungen angemessen sind, so Wenzl.

Bei befristeten Verträgen ohne Sachgrund erlaubt das Gesetz eine Befristung von bis zu zwei Jahren, in dem Zeitraum darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Ausnahmen können unter anderem bei tariflichen Abweichungen, bei neuen Unternehmen und für Arbeitnehmer über 52 Jahre gelten, die zuvor arbeitslos waren.

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Auch wichtig: Eine Befristung ohne Sachgrund ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat. Hier kann es aber ebenfalls zu Ausnahmen kommen. Etwa, wenn das alte Arbeitsverhältnis schon sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet oder von sehr kurzer Dauer war, so die Juristin.

Ob diese Ausnahme greift, entscheidet im Zweifelsfall das Arbeitsgericht nach Prüfung des Einzelfalls.

Was ist eine Zweckbefristung?

Was ist eine Zweckbefristung?

Bei einem zweckbefristeten Arbeitsvertrag ist die Laufzeit an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses geknüpft, dessen Zeitpunkt bei Vertragsschluss noch unklar ist – etwa bei der Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters.

In diesen Fällen endet das Arbeitsverhältnis nicht zu einem festen Datum, sondern sobald der Zweck erfüllt ist. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer jedoch mindestens zwei Wochen vor dem Ende schriftlich darüber informieren, wann der Zweck erreicht wurde und das Arbeitsverhältnis endet.

Was, wenn die Befristung unwirksam ist?

Was, wenn die Befristung unwirksam ist?

Wenn eine Befristung unwirksam ist und keine Einigung mit dem Arbeitgeber möglich ist, haben Beschäftigte die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Kann ich ein befristetes Arbeitsverhältnis einfach kündigen?

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Fristablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf, so Wenzl.

Vor Ablauf der Frist kann ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Wer das Arbeitsverhältnis dennoch beenden will, kann sich aber in der Regel mit dem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

Jürgen Schneider

Als Experte für die Seite Haren Suche schreibe ich regelmäßig Artikel für die Nationale Zeitung für das Zeitgeschehen. Mein Name ist Jürgen und ich liefere stets die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität. Meine jahrelange Erfahrung im Journalismus ermöglicht es mir, fundierte und gut recherchierte Inhalte zu präsentieren, die Leserinnen und Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner Leidenschaft für die Wahrheit und einem Blick für die Details strebe ich danach, die Leserschaft stets bestmöglich zu informieren.

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