Rechtsstreit in Ulm: Drogerie-Unternehmer Müller siegt im Erbschaftsstreit mit Adoptivkindern

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Rechtsstreit in Ulm: Drogerie-Unternehmer Müller siegt im Erbschaftsstreit mit Adoptivkindern

In einem aufsehenerregenden Erbschaftsstreit zwischen dem Ulmer Drogerie-Unternehmer Müller und seinen Adoptivkindern hat sich der Unternehmer durchgesetzt. Das Gericht in Ulm hat in seinem Urteil entschieden, dass Müller die alleinige Erben seines Vermögens bleibt. Die Adoptivkinder Müllers, die sich auf einen Anteil am Erbe berufen hatten, müssen sich damit abfinden, dass sie keine Ansprüche auf das Vermögen ihres Adoptivvaters haben. Der Rechtsstreit war von Beginn an von großer öffentlicher Aufmerksamkeit begleitet und hat nun ein Ende gefunden.

Urteil in Ulm: DrogerieMilliardär Müller siegt im Erbschaftsstreit mit Adoptivkindern

Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgewiesen. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten.

Der sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei - anders als von der Klägerseite behauptet - weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig, teilte das Gericht in Ulm in seiner Entscheidung mit.

Die Richterin ließ das Argument der Kläger nicht gelten, dass diese den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus bekommen hätten. Ihnen sei bekannt gewesen, dass es einen Beurkundungstermin geben und der Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben werden sollte.

Außerdem ging die Kammer davon aus, dass die bereits erwachsenen Adoptierten die Tragweite ihres Verzichts abschätzen konnten.

Adoptivkinder klagen gegen Unternehmer Erwin Müller

Adoptivkinder klagen gegen Unternehmer Erwin Müller

Die Drogeriekette Müller hat mehr als 900 Filialen in Europa und rund 35.000 Mitarbeiter.

Das Ehepaar Müller hatte die drei Erwachsenen demnach im Jahr 2015 im Rahmen einer Erwachsenenadoption adoptiert.

Weder die drei Adoptierten noch das Ehepaar Müller und die jeweiligen Anwälte waren bei der Urteilsverkündung anwesend.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Streitwert wurde nach Angaben einer Sprecherin auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro festgesetzt.

Die Kammer ging auch nicht davon aus, dass die Adoptierten finanziell abhängig gewesen seien.

Auch von einer seelischen Zwangslage, wie die Kläger behauptet hätten, habe sich die Kammer nicht überzeugen können, sagte die Richterin.

Die Verhandlung hatte im Mai begonnen. Die drei Adoptierten hatten ihren Pflichtteil des Erbes gefordert und deswegen gegen den 91-Jährigen und seine Frau geklagt.

Schon beim Prozessauftakt war die Kammer in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung nicht davon ausgegangen, dass der Vertrag nichtig ist.

Der gelernte Friseur Erwin Müller richtete 1953 nach Firmenangaben in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon ein, den er später nach Neu-Ulm verlegte.

1966 kam er demnach auf die Idee, im Salon auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten.

1969 brachte Müller den Angaben zufolge von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores mit Waren des täglichen Bedarfs und von großen SB-Warenhäusern mit.

1973 eröffnete er demnach in Ulm schließlich seinen ersten reinen Drogeriemarkt.

Heute hat die Drogeriekette eigenen Angaben zufolge rund 35.000 Mitarbeiter und mehr als 900 Filialen in Europa.

Andreas Bauer

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