Remscheid: Kein Vorstrafenregister nach Weihnachtsmarkt-Schlägerei

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Remscheid: Kein Vorstrafenregister nach Weihnachtsmarkt-Schlägerei

In der Stadt Remscheid hat eine Schlägerei auf dem Weihnachtsmarkt für Aufregung gesorgt. Die Polizei war mit zahlreichen Beamten im Einsatz, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Doch nun wird bekannt, dass die Tatverdächtigen kein Vorstrafenregister haben. Dies hat die Ermittler überrascht, da die Intensität der Schlägerei darauf hindeutete, dass es sich bei den Beteiligten um Personen mit einer kriminellen Vergangenheit handeln könnte. Die Polizei ermittelt weiter, um die Hintergründe der Auseinandersetzung zu klären. Die Frage bleibt, warum die Tatverdächtigen keine Vorstrafen haben, obwohl sie sich offenbar an einer gewalttätigen Auseinandersetzung beteiligt haben.

Remscheid: Kein Vorstrafenregister nach Weihnachtsmarkt-Schlägerei

Remscheid: Kein Vorstrafenregister nach Weihnachtsmarkt-Schlägerei

Es war alles gut gelaufen für den Remscheider, bis zu jener Nacht im Dezember 2022. Da war der mittlerweile 22-Jährige mit Freunden in der Stadt unterwegs, man war aneinander geraten, der Angeklagte soll – so sah es schon das Amtsgericht - inmitten „alkoholbedingte Enthemmung“ zugeschlagen haben.

Das Amtsgericht hatte den jungen Mann zu einer Geldstrafe verurteilt, die knapp unter dem gelegen hatte, was er zukünftig als Vorstrafe im Bundeszentralregister „mitgeschleppt“ hätte. Das war der Staatsanwaltschaft zu wenig, dort war man in Berufung gegangen.

Der Grund: Von einem minderschweren Fall, den das Amtsgericht angenommen hatte, könne nicht ausgegangen werden. Das Opfer hatte eine Platzwunde am Auge davongetragen, die genäht werden musste.

Die Gruppe junger Männer, der das Opfer angehörte, war nach dem Besuch des Weihnachtsmarktes und einer Kneipe auf dem Heimweg, als man mit Freunden des Angeklagten aneinander geriet. Als einer glaubte, einen der Entgegenkommenden zu kennen, soll der mit „Hallo Lucy“ begrüßt worden sein.

Das augenscheinliche Missverständnis tat nichts mehr zu Sache, die Lage eskalierte. Der Grund: „Lucy“ soll der Name einer Pornodarstellerin sein, so hatte man sich nicht titulieren lassen wollen. In diese „Rempelei“ seiner Freunde mit der anderen Gruppe war der Angeklagte eher zufällig hineingeraten.

Er soll dahinter gegangen sein, ein Kumpel hatte ihn hinzugerufen. Am Ort des Geschehens angekommen, hatte ihm einer der Kontrahenten die Brille aus dem Gesicht geschlagen. Von der Verteidigerin des 22-Jährigen war dazu zu hören: „Mein Mandant hat Panik bekommen und über das Maß hinaus um sich geschlagen“.

Hinzu kommt, dass er stark alkoholisiert gewesen sei und sich auf einem „Ausnüchterungsspaziergang“ befunden habe. Nach dem Urteil des Amtsgerichts seien bereits 500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt worden.

Der 20-Jährige hatte im Zeugenstand gesagt, er sei damals von den Schlägen auf den Rücken und in das Gesicht geschockt gewesen. Langfristige Verletzungsfolgen habe er nicht davon getragen, auch psychologische Hilfe sei nicht nötig gewesen.

Er sei jedoch seit dem Vorfall aufmerksamer und misstrauisch in Gegenden oder gegenüber Menschen, die er nicht kenne.

Die Staatsanwältin hatte nach der Aussage des Zeugen genug gehört, um einer gegenseitigen Rücknahme der Berufung zustimmen zu können. Für den Angeklagten ist die Sache damit glimpflich und ohne Eintrag im Vorstrafenregister ausgegangen.

Die Prognose der Verteidigerin: „Vor einem Strafgericht sehen wir ihn nicht mehr“.

Andreas Bauer

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