Schritte gegen Lärmbelästigung: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Bekämpfung von Gehsteig-Platzgeräuschen

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Schritte gegen Lärmbelästigung: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Bekämpfung von Gehsteig-Platzgeräuschen

Der Bundestag hat einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Lärmbelästigung getan. Am Mittwoch verabschiedete das deutsche Parlament ein Gesetz zur Bekämpfung von Gehsteig-Platzgeräuschen, das zukünftig die Lärmbelästigung durch Gehsteig-Platzgeräusche reduzieren soll. Mit diesem Gesetz sollen die Rechte der Anwohner stärker geschützt werden, die unter der Lärmbelästigung leiden. Das Gesetz sieht vor, dass die Lärmbelästigungsgrenzwerte für Gehsteig-Platzgeräusche verschärft werden und dass die Ordnungsämter stärker in die Verantwortung genommen werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.

Bundestag beschließt Gesetz gegen Lärmbelästigung und aggressive Protestaktionen

Der Bundestag hat am Freitag ein neues Gesetz beschlossen, das Schwangere vor Demonstranten vor Beratungsstellen und Arztpraxen besser schützen soll. Das Gesetz sieht vor, dass aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Einrichtungen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen, innerhalb einer Schutzzone von 100 Metern als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.

Schutz für Schwangere vor Demonstranten

Schutz für Schwangere vor Demonstranten

Als Gehsteigbelästigung werden aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Einrichtungen bezeichnet, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen. Das Gesetz sieht vor, dass solche Protestaktionen innerhalb einer Schutzzone von 100 Metern künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Laut Gesetz muss ein ungehinderter Zugang zu den Beratungsstellen gewährleistet werden.

In der Vergangenheit hatten Städte wie Frankfurt am Main mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten. Die Kritik an dem Gesetz kam von der Union und der AfD. Eine solche Bannmeile sei unverhältnismäßig, erklärte die Unions-Abgeordnete Bettina Margarethe Wiesmann (CDU). Wenn es eine Belästigung durch Abtreibungsgegner gebe, könne dies vor Ort geregelt werden, dafür brauche es kein neues Bundesgesetz.

Kritik an dem Gesetz

Kritik an dem Gesetz

Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch bemängelte den Begriff Gehsteigbelästigung. Es gehe nur darum, Grundrechte von Christen und Lebensschützern zu schleifen. Abgeordnete von SPD, Grünen, FDP und Abgeordnete aus der Gruppe der Linken bezeichneten den Schritt als notwendig. Schwangere müssten ungehindert Schwangerenberatungsstellen und Arztpraxen erreichen können.

Die Grünen-Abgeordnete Denise Loop betonte zudem, der heutige Beschluss bedeute nicht das Ende für den Einsatz für reproduktive Rechte. Loop: Wir wollen mehr. Sie verwies dabei auf die Debatte über eine Liberalisierung der Abtreibungsfrage in Deutschland. Dazu hatte eine von der Regierung eingesetzte Kommission im April Empfehlungen vorgelegt.

Martin Schmid

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