Smartes Planen für die Brückentage 2025: So funktioniert es!

Index

Smartes Planen für die Brückentage 2025: So funktioniert es!

Im Jahr 2025 bieten sich mit den Brückentagen wieder einmal großartige Möglichkeiten, Ihren Urlaub optimal zu planen. Viele Arbeitnehmer freuen sich auf diese Tage, um sich von der Arbeit zu erholen und neue Energie zu tanken. Doch wie können Sie diese brückenfreien Tage am besten nutzen, um Ihren Urlaub zu verlängern und dabei noch Zeit und Geld zu sparen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie intelligent planen können, um Ihren Urlaub 2025 zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Mit unseren Tipps und Tricks können Sie Ihre Freizeit optimal nutzen und Ihre Arbeitstage besser planen.

Brückentage: Viele Möglichkeiten für längere Wochenenden

Mit einem Urlaubstag vier Tage Erholung am Stück genießen: Die Brückentage bieten auch 2025 wieder gute Möglichkeiten für lange Wochenenden. So fällt der 1. Mai ebenso wie der Tag der Deutschen Einheit als bundesweite Feiertage jeweils auf einen Donnerstag.

Wer sich die begehrten Urlaubstage sichern will, sollte schnell sein und sich frühzeitig mit Team und Vorgesetzten absprechen. Denn in manchen Fällen kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen. Grundsätzlich gelten für Urlaub an Brückentagen die gleichen Regelungen wie für andere Urlaube auch. Der Arbeitgeber muss den Urlaubswunsch berücksichtigen, kann ihn jedoch in seltenen Fällen auch ablehnen.

Wann der Arbeitgeber Urlaub ablehnen darf

Das geht aber „nur dann, wenn entweder dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder die Urlaubswünsche von Kollegen, die sozial schutzwürdiger sind“, erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dringende betriebliche Gründe können zum Beispiel eine ernsthafte Unterbesetzung sein, etwa durch hohen Krankenstand oder außergewöhnliche Arbeitsbelastung, wie sie in bestimmten Branchen während Feiertagen oder saisonaler Hochphasen vorkommt. Auch persönliche Gründe von Kolleginnen und Kollegen, wie schulpflichtige Kinder oder familiäre Verpflichtungen, können laut Schulze Zumkley Vorrang haben.

Tipps für einen perfekten Kurztrip

Tipps für einen perfekten Kurztrip

Folgende Tage sollten sich Brückenbauer also am besten schon jetzt im Urlaubskalender markieren:

  • Heilige Drei Könige: Fällt auf einen Montag in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt.
  • Ostern: Mit acht Urlaubstagen bis zu 17 Tage freimachen. Ostern 2025 fällt auf den späten Zeitraum vom 18. (Karfreitag) bis 21. April (Ostermontag).
  • 1. Mai: Der Tag der Arbeit fällt auf einen Donnerstag. Da der Tag der Arbeit am 1. Mai 2025 auf einen Donnerstag fällt, bietet es sich an, den 2. Mai als Brückentag einzuplanen.
  • Christi Himmelfahrt: Fällt 2025 auf den 29. Mai, wie immer an einem Donnerstag. Wer den 30. Mai als Brückentag nutzt, kann sich so über ein langes Wochenende mit insgesamt vier freien Tagen freuen.
  • Fronleichnam: Fällt auf einen Donnerstag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
  • Mariä Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit und Reformationstag: Verlängern 2025 die Wochenenden. Im Jahr 2025 bieten sowohl Mariä Himmelfahrt am 15. August, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober als auch der Reformationstag am 31. Oktober die Gelegenheit für ein verlängertes Wochenende, da diese Feiertage auf einen Freitag fallen und so drei aufeinanderfolgende freie Tage ermöglichen.
  • Weihnachten und Neujahr: Bescheren uns längere Auszeiten. Heiligabend und Silvester gelten nicht als gesetzliche Feiertage, daher müssen Beschäftigte in vielen Betrieben dafür einen halben oder ganzen Urlaubstag einplanen, wenn sie an diesen Tagen trotzdem freihaben wollen. Im Jahr 2025 fallen beide Tage auf einen Mittwoch.

Über Weihnachten und Neujahr sind also folgende lange Urlaubskombis möglich:

  • 2. Januar (Freitag): Ein Urlaubstag = 4 Tage frei
  • 29. und 31. Dezember: 3 Urlaubstage = 8 Tage frei
  • 22. bis 24. Dezember + obige Tage: 6 Urlaubstage = 11 freie Tage

Ein etwas schwierigere Frage bei Brückentagen ist, ob der Arbeitgeber den Urlaub mit der Begründung ablehnen darf, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt werden muss. Laut Bundesurlaubsgesetz muss jeder Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr zwölf Tage am Stück Urlaub nehmen, um den Erholungszweck zu erfüllen. Der Arbeitgeber kann also verlangen, dass der Urlaub zusammenhängend genommen wird, so Schulze Zumkley. Hat der Arbeitnehmer aber bereits in dem betreffenden Jahr zwölf Tage am Stück Urlaub gemacht, kann dieses Argument nicht mehr gelten. Einzelne Urlaubstage, wie Brückentage, sind dann möglich, solange keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Martin Müller

Ich bin Martin, Redakteur bei der Website Haren Suche. Als Autor für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen liegt mein Fokus darauf, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Leidenschaft für Journalismus treibt mich an, fundierte und relevante Informationen für unsere Leser bereitzustellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung zu leisten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up