Sollinger vor Gericht - Ein zweites Mal innerhalb einer Woche

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Sollinger vor Gericht - Ein zweites Mal innerhalb einer Woche

Erneut muss sich der umstrittene Sollinger vor einem Gericht verantworten. Nur eine Woche nach seinem letzten Auftritt vor der Justiz, steht er nun erneut vor einem Richter. Die Ankündigung dieser zweiten Verhandlung innerhalb kurzer Zeit hat für großes Aufsehen gesorgt. Die Öffentlichkeit ist begierig darauf, Näheres über den aktuellen Stand der Ermittlungen zu erfahren. Worum geht es in diesem Fall genau? Welche Vorwürfe werden gegen Sollinger erhoben? Die Fragen sind vielfältig und die Spannung steigt. In den nächsten Stunden werden wir Ihnen mehr über den Verlauf des Verfahrens berichten.

Solinger vor Gericht: Zweitmalige Anklage innerhalb einer Woche

Solinger vor Gericht: Zweitmalige Anklage innerhalb einer Woche

Dauergast bei Gericht: Ein Solinger ist seit Jahren im Streit mit Nachbarn und auch mit der Stadtverwaltung. Gerade erst hatte ihn das Gericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – in diesem Fall von Hakenkreuzen – zu einer Geldstrafe verurteilt, da saß er einen Tag später schon wieder auf der Anklagebank.

Diesmal ging es um einen Streit mit zwei Nachbarn ums Wegerecht mit einer langen Vorgeschichte. Der Angeklagte und seine Mutter sind Eigentümer einer Immobilie, zu der eine Zufahrtsstraße gehört. Die wiederum wird von zwei Nachbarn genutzt, die sich offenbar nicht an den Erhaltungskosten beteiligen wollen.

Mehrfach sollen schon Schiedsleute mit der Sache befasst gewesen sein, ohne Erfolg. Auch Zivilverfahren hatten nicht dazu geführt, den Zankapfel vom Tisch zu räumen. Seither schwelt der Streit mit gelegentlichen Ausbrüchen, etwa im Juni 2023.

Da hatte der Angeklagte den Nachbarn per Email mitgeteilt, dass ihm die Zufahrtsstraße gehöre und er rückwirkend vom einen 4000 und vom anderen 7000 Euro Nutzungsentgelt verlange, zahlbar in 14 Tagen. Außerdem dürften sie den Weg zukünftig nicht mehr befahren, andernfalls werde ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig.

Anstatt die Rechnung zu zahlen, zeigten die Angeschriebenen den 48-Jährigen bei der Polizei an. Es folgte eine Anklage wegen versuchter Erpressung, das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe.

Die wollte der Solinger nicht zahlen, was nun die Berufungsrichterin auf den Plan rief. Die hatte am Tag zuvor schon die Geldstrafe wegen der Hakenkreuze verhängt und sagte, dass es ein weiteres Verfahren gebe: Solingens Oberbürgermeister hatte den Mann nach einem Schriftwechsel mit dem Grünflächenamt wegen Beleidigung angeklagt.

Um was es dabei ging, erfuhr man nun auch: Der Immobilienbesitzer wollte einen Baum fällen, das Amt hatte auf die Genehmigungspflicht hingewiesen. Es folgte eine Mail ans Amt mit einem Link zur Ordnungspolizei im Dritten Reich auf Wikipedia. Die Mitarbeiter sollen das Schreiben nicht als Beleidigung empfunden haben. Anders OB Tim Kurzbach (SPD), er zeigte den Angeklagten an.

Um die Sache abzukürzen, bot die Berufungsrichterin einen Deal an: Der Angeklagte akzeptiert die Geldstrafe aus der Hakenkreuz-Sache und auch die vom Amtsgericht verhängte Strafe wegen der Beleidigung, dafür wird das Verfahren wegen des Wegerechts eingestellt. Der Solinger willigte ein.

Andreas Bauer

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