Stadt bietet Sondertermine für Führerscheindiagnose und -umtausch an

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Stadt bietet Sondertermine für Führerscheindiagnose und -umtausch an

Die Stadtverwaltung hat kürzlich bekannt gegeben, dass sie Sondertermine für die Führerscheindiagnose und den Führerscheinumtausch anbietet. Diese Angebote richten sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie Schwierigkeiten haben, einen Termin bei der Führerscheinstelle zu erhalten. Durch diese Sondertermine soll die Zugänglichkeit zu den Dienstleistungen der Führerscheinstelle verbessert werden. Wir werden Ihnen in den folgenden Abschnitten näher über die Details dieser Angebote informieren.

Aktuelle Termine für Führerscheindiagnose und Umtausch

Die Umtauschfrist für den Papierführerschein läuft am 19. Januar 2025 für die Geburtsjahrgänge 1971 (und älter) aus. Die Stadtverwaltung Leverkusen weist darauf hin, dass es in diesem Jahr zusätzliche Termine für den Umtausch über den Online-Kalender auf der Internetseite stva.leverkusen.de gibt.

„Gegen Ende der Umtauschfrist zum 19.1.2025 ist aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit einem erhöhten Anfrage-Aufkommen zu rechnen“, heißt es weiter. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, sich frühzeitig online einen Termin für den Umtausch zu reservieren.

Für Bürger ohne Internetzugang steht die Terminhotline unter Tel. 0214/406-36454 montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 13.30 Uhr zur Verfügung.

Umtauschpflicht bis Januar 2025

Umtauschpflicht bis Januar 2025

Die Umtauschpflicht bis Januar 2025 betrifft ausschließlich die Geburtsjahrgänge ab 1971, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind. Inhaber von Kartenführerscheinen, die vom 1.1.1999 bis zum 18.1.2013 ausgestellt wurden, sind vorerst nicht betroffen.

„Bei Papierführerscheinen, die außerhalb von Leverkusen ausgestellt wurden, empfiehlt es sich, vorab eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde anzufordern, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen“, rät die Verwaltung.

Hintergrund

Grund für die Anordnung des Umtausches durch die Europäische Union sei „der Wunsch nach einem einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindokument.“ Ziel sei, dass ab dem 19. Januar 2033 in der Bundesrepublik Deutschland somit alle Inhaberinnen und Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts erfasst sind, erklärt die Behörde.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

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