Streit um Autoposer vor dem Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf abgesagt

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Streit um Autoposer vor dem Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf abgesagt

Das Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf hat einen wichtigen Prozess abgesagt, der große Aufmerksamkeit in der Fachwelt erregt hat. Es geht um den Streit um die sogenannten Autoposer, die in den letzten Jahren vermehrt auf deutschen Straßen zu sehen waren. Die Kläger hatten sich gegen die Zulassung dieser Fahrzeuge gewandt, da sie eine Gefahr für die Verkehrssicherheit sehen. Nun müssen sich die Beteiligten auf eine neue Entwicklung einstellen, da der Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht nicht stattfinden wird.

Termin vor dem Oberverwaltungsgericht abgesagt: Streit um Autoposer weiter aufgehalten

Termin vor dem Oberverwaltungsgericht abgesagt: Streit um Autoposer weiter aufgehalten

Die Frage, ob die Stadt Autoposern mit besonders hohen Geldbußen drohen und sie auch verhängen darf, bleibt weiterhin unbeantwortet. Ein für Freitag angekündigter Termin vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster wurde nämlich wieder gestrichen.

Auslöser für den Fall war die Klage eines 22-Jährigen gegen ein aus seiner Sicht zu rigoroses Vorgehen der Stadt gegen ihn. Im März 2021 hatte er seinen hochmotorisierten Mercedes AMG C63 an einer Ampel auf der Heinrich-Heine-Allee laut aufheulen lassen, wonach die Polizei einschritt.

Die Stadt drohte dem Fahrer dann ein Zwangsgeld von 5000 Euro an, wenn er im Zeitraum von drei Jahren erneut durch Autoposen auffällig werden sollte. Dagegen ging der junge Mann dann gerichtlich vor und bekam vor dem Verwaltungsgericht recht.

Begründung: „Für ein derartiges Vorgehen gegen Autoposer steht der Stadt nach geltendem Recht keine Rechtsgrundlage zur Verfügung. Der Straßenverkehr in Deutschland ist abschließend durch Bundesrecht geregelt.“

Die Stadt wiederum hatte von der Möglichkeit der zugelassenen Berufung Gebrauch gemacht. Ende Juni allerdings ist nun die befristete Ordnungsverfügung gegen den Autoposer ausgelaufen, weshalb sich die Parteien auf die Absage des Termins einigten.

Laut Stadt sind noch drei weitere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Insgesamt seien bis heute 31 Ordnungsverfügungen gegen Autoposer mit der Androhung von Zwangsgeldern ausgesprochen worden. In 19 Fällen wurden diese laut Stadt rechtskräftig, da die Betroffenen darauf verzichteten, Rechtsmittel einzulegen.

Neben einer Einstellung nach Anhörung sind sieben Verfahren offen und liegen beim Ordnungsamt, da zunächst das OVG-Verfahren abgewartet werden sollte. Und es gab einen Wiederholungstäter, für den dann schließlich ein Zwangsgeld von 5000 Euro festgesetzt wurde.

Die Stadt hat Verfahren gegen vier weitere Autoposer eingeleitet. Trotz der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht will die Stadt weiter gegen Autoposer kämpfen. „Aus diesem Grund wird an der Verfahrensweise auch weiterhin festgehalten“, sagt ein Sprecher.

Insgesamt zieht die Stadt eine positive Bilanz. Das schärfere Vorgehen habe die Autoposer-Szene stark eingedämmt. „Belastungen und Belästigungen in besonderer Weise“ seien zurückgegangen, so ein Stadtsprecher.

Er zählt auf: „Aufheulenlassen der Motoren im Stand oder beim Anfahren, unnützes Beschleunigen auf Kurzstrecken, sinnloses Umherfahren, um Aufmerksamkeit heischen (so genanntes Posen)“.

Zum Teil war die Königsallee sogar für Autos gesperrt worden, die Poser räumten die Sperren allerdings teils beiseite.

Andreas Bauer

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