Suchen Sie ehrenamtliche Ombudsmänner/-frauen für ehrenamtliche Tätigkeit
In unserer Gesellschaft spielt die ehrenamtliche Tätigkeit eine wichtige Rolle bei der Förderung von Gerechtigkeit und Transparenz. Als unabhängige Instanz suchen wir engagierte und verantwortungsbewusste Personen, die sich als ehrenamtliche Ombudsmänner/-frauen für die Interessen von Bürgern einsetzen möchten. Diese Aufgabe erfordert Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, unabhängige Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie sich für diese Herausforderung begeistern und Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen in diesem Bereich einbringen möchten, dann bewerben Sie sich jetzt!
Ehrenamtliche Ombudsmänner/frauen gesucht für den Kreis Mettmann
Die Heimaufsicht des Kreises Mettmann richtet eine Ombudsstelle für Nutzerinnen und Nutzer von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie deren Angehörige ein. Die Heimaufsicht kümmert sich um die Rechte älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen.
Ombudsstelle für Pflege und Betreuungseinrichtungen in Mettmann gesucht
Die Ombudsstelle soll Beschwerde- und Schlichtungsstelle werden. Die Schlichtungsthemen können beispielsweise die Zimmerbelegung, der Verlust von Wertgegenständen und Vertragsangelegenheiten sein. Die Ombudspersonen sollen sich unparteiisch und unbürokratisch um Problemlösungen bemühen.
Sie sind für Altenpflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Tagespflegeeinrichtungen, und in den Werkstätten für behinderte Menschen tätig.
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ombudsmänner/frauen für den Kreis Mettmann gewünscht
Für den Kreis Mettmann werden drei Ombudspersonen gesucht: eine Person für die Städte im nördlichen Kreisgebiet – Ratingen, Heiligenhaus, Velbert, eine weitere für Wülfrath, Mettmann, Erkrath, Haan sowie jemand für die Städte in Hilden, Monheim, Langenfeld. Die Ombudspersonen arbeiten ehrenamtlich.
Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro pro Jahr. Die Bestellung zur Ombudsperson erfolgt für die Dauer von drei Jahren.
Grundkenntnisse des Wohn- und Teilhabegesetzes und des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes werden vorausgesetzt. Berufliche Vorerfahrungen im sozialen Bereich, Gesundheitswesen, in der Sozialarbeit, in der rechtlichen Betreuung oder auch in der Verwaltung sind hilfreich.
Darüber hinaus sollten Bewerber über eine gewisse Reife, Berufs- und Lebenserfahrung verfügen. Außerdem muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden.
Interessierte melden sich bei Frank Albers unter 02104 992136 oder bei Matthias Leidinger unter 02104 992107.
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