- Thüringen: Landtagspräsident Thadäus König (CDU) will parteiunabhängig regieren
- Thüringens neuer Landtagspräsident: Thadäus König setzt auf parteiunabhängige Regierung
- König erinnert an Opfer einer völkischen Ideologie
- Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten geändert
- Streit um die Landtagspräsidentenwahl
In einer überraschenden Wendung hat der Landtagspräsident Thüringens, Thadäus König (CDU), angekündigt, dass er parteiunabhängig regieren will. Dieser Schritt bedeutet einen radikalen Bruch mit der bisherigen Politik in dem Bundesland. Durch diese Entscheidung wird König sich von den Zwängen seiner eigenen Partei lösen und eine neue Ära der Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen im Landtag einleiten. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist, wie diese neue Politik aussehen wird und welche Konsequenzen sie für die Bevölkerung Thüringens haben wird.
Der CDU-Abgeordnete Thadäus König ist zum neuen Landtagspräsidenten in Thüringen gewählt worden. Der 42-Jährige setzte sich klar gegen die 38-jährige AfD-Kandidatin Wiebke Muhsal durch.
König will die Sitzungen des Parlaments unparteiisch führen und die Verfassung des Freistaates achten. Das betonte der 42-Jährige nach seiner Wahl in einer ersten Rede im Amt. Sie können sicher sein, dass ich im Einklang mit der Verfassung und der Geschäftsordnung die Würde und die Rechte des Landtags wahren, seine Arbeit fördern, Verhandlungen gerecht und unparteiisch leiten und die Ordnung im Hause wahren werde, sagte König.
König erinnert an Opfer einer völkischen Ideologie
König erinnerte an die Verantwortung angesichts der deutschen Geschichte. Die zehntausenden unschuldigen Opfer einer verbrecherischen, völkischen Ideologie hier in Thüringen müssen uns als Abgeordneten Mahnung bleiben; ihnen gilt unser ehrendes Andenken, sagte er mit Blick auf die Zeit des Nationalsozialismus und die Schoah.
Er dankte auch allen mutigen Männern und Frauen, die 1989/1990 friedlich auf die Straße gegangen seien, die SED-Diktatur zum Einsturz gebracht haben und so die Deutsche Einheit und damit auch die Wiederbegründung des Freistaates Thüringen ermöglicht haben.
Der Thüringer Landtag hatte zuvor mit einer Mehrheit das Verfahren zur Wahl des Landtagspräsidenten geändert. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung wurde mit 55 Ja- und 32-Nein-Stimmen angenommen. Enthaltungen gab es nicht.
Die Fraktionen können damit von Anfang an Kandidaten vorschlagen, zuvor lag das Vorschlagsrecht zunächst alleinig bei der stärksten Fraktion. Die AfD mit ihren 32 Abgeordneten, die bei der Landtagswahl vom 1. September erstmals in einem deutschen Länderparlament stärkste Kraft geworden war, stimmte gegen die Änderung.
Zuvor war ein erster Teil der konstituierenden Sitzung des Thüringer Parlaments zum Debakel geraten. Der Streit um die Landtagspräsidentenwahl landete vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof, der weitgehend gegen die Rechtsauffassung der AfD entschied.
In einer einstweiligen Anordnung setzte es dem Agieren des massiv in der Kritik stehenden AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler klare Grenzen. Der Landtag durfte nun vor der Wahl der Landtagsspitze seine Geschäftsordnung ändern und damit auch Personalvorschläge aller Fraktionen von Anfang an ermöglichen.
Die CDU-Fraktion war vor das Verfassungsgericht gezogen – und in wesentlichen Punkten erfolgreich. Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hatte im Vorfeld jedoch Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts gesät und den Verfassungsrichtern bereits vorgeworfen, voreingenommen zu sein.
Schreibe einen Kommentar