- Thüringer Landtag: Verfassungsgericht soll nun entscheiden
- Thüringer Landtag in der Krise: Verfassungsgericht soll entscheiden
- Verfassungsbruch, Rechtsbruch, Blockade?
- Konfrontation der AfD mit allen anderen
- Thüringer CDU-Fraktion ruft Verfassungsgericht an
- Was die Verfassungsrichter entscheiden sollen
- Ein unwürdiges Schauspiel
Thüringer Landtag: Verfassungsgericht soll nun entscheiden
Der Thüringer Landtag steht vor einer wichtigen Entscheidung. Nach monatelangem Streit über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Wahlrechts soll nun das Thüringer Verfassungsgericht das letzte Wort haben. Die Opposition hatte gegen die vom rot-rot-grünen Bündnis vorgeschlagene Reform geklagt, da sie eine Verletzung der Verfassung sah. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Reform tatsächlich gegen die Verfassung verstößt oder nicht. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Zukunft des Landes und die politische Landschaft in Thüringen.
Thüringer Landtag in der Krise: Verfassungsgericht soll entscheiden
Nach einer chaotischen ersten Sitzung des Thüringer Landtags soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden, wie es weitergeht. Das Parlament in Erfurt rutscht damit vorübergehend in eine Krise - ohne einen Landtagspräsidenten ist es fast vier Wochen nach der Landtagswahl nicht voll arbeitsfähig.
Verfassungsbruch, Rechtsbruch, Blockade?
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich der Landtag innerhalb von 30 Tagen nach der Landtagswahl konstituiert. Was in Erfurt passierte, die Unterbrechung einer Landtagssitzung und die Anrufung des Verfassungsgerichts, gilt unter Staatsrechtlern als ungewöhnlicher Vorgang.
Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung warf der CDU-Abgeordnete Andreas Bühl dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler vor.
Konfrontation der AfD mit allen anderen
Die Landtagssitzung am Donnerstag endete nach etlichen Unterbrechungen, Zwischenrufen und verbalen Auseinandersetzungen und mit einem Eklat und einer heftigen Konfrontation zwischen einer starken AfD von Rechtsaußen Björn Höcke und den anderen Fraktionen CDU, BSW, Linke und SPD.
Es gelang dem Parlament nicht einmal, seine Beschlussfähigkeit festzustellen. Die Abgeordneten der vier Fraktionen lasten das dem Alterspräsidenten von der AfD, Jürgen Treutler, an.
Thüringer CDU-Fraktion ruft Verfassungsgericht an
Die Abgeordneten von CDU, BSW, Linke und SPD sehen damit ihre Rechte unzulässig beschnitten und das Mehrheits- und Demokratieprinzip angegriffen. Die AfD wiederum wirft den anderen Fraktionen vor, sich nicht an parlamentarische Gepflogenheiten zu halten.
Höcke warf ihnen Taschenspielertricks vor.
Was die Verfassungsrichter entscheiden sollen
Den Verfassungsrichtern wird von der CDU ein Eilantrag vorgelegt, über den sie entscheiden sollen. Nach Angaben aus der CDU-Fraktion werden sich an dem Antrag auch die drei anderen Fraktionen beteiligen.
Im Grunde geht es um die Regeln, an die sich Alterspräsident Treutler beim zweiten Anlauf halten muss - dazu gehört beispielsweise, dass er sich an die Tagesordnung hält und einen Änderungsantrag von CDU und BSW nicht ignoriert.
Mit dem Antrag wollen sie erreichen, dass der Personalvorschlag für das Landtagspräsidentenamt von allen Fraktionen kommen kann und nicht nur von der AfD als stärkster Fraktion.
Ein unwürdiges Schauspiel
Nach Ansicht des Juristen Maximilian Steinbeis hat die AfD als stärkste Fraktion nur das Recht, den Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten vorzuschlagen, aber nicht das Recht, dass dieser Kandidat - oder diese Kandidatin - dann auch gewählt wird.
Das ist die freie Entscheidung der Abgeordneten des neuen Thüringer Landtags, wen sie zu ihrem Landtagspräsidenten wählen wollen. Und mehr gesteht die Verfassung der AfD als stärkste Fraktion überhaupt nicht zu, sagte Steinbeis am Donnerstagabend im ZDF-heute journal.
Die Sitzung des Landtags wurde jedenfalls bis Samstag, 09.30 Uhr, unterbrochen. Ob es bis dahin tatsächlich eine Entscheidung gibt, gilt als ungewiss.
Schreibe einen Kommentar