Türken-Union: EU-Entscheid könnte dem Döner in Deutschland den Todesstoß versetzen

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EUKommission plant DönerRegelung: Wird Deutschland den traditionellen Schmacken verlieren?

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist noch nicht wiedergewählt, da kommt auf ihre Behörde bereits eine Entscheidung zu, die Millionen Döner-Freunde in Deutschland als geschmacklos empfinden dürften: Soll, kann und muss die EU die Herstellung, die Zusammensetzung und den Verkauf von Dönern derart reglementieren, dass die in Deutschland gewohnte und beliebte Fleischspeise im Drehgrill nicht mehr als Döner bezeichnet werden darf?

Ein türkische Vereinigung hat einen entsprechenden Antrag bei der EU eingereicht. Die Frist für Einsprüche läuft übernächste Woche ab. Dann könnte den Anfang vom Ende des deutschen Döners einläuten. Doch der Widerstand wächst.

DönerUnion: EUEntscheid könnte deutschen Döner den Todesstoß versetzen

DönerUnion: EUEntscheid könnte deutschen Döner den Todesstoß versetzen

Das belgische Gueuze-Bier, der spanische Serrano-Schinken und der italienische Mozzarella-Käse haben eines gemeinsam: Sie sind von der EU geschützte Bezeichnungen für „garantiert traditionelle Spezialitäten“ (gtS). Das bedeutet, dass nicht nur Brüsseler, sondern auch Berliner Brauer eine Spezialität mit spontaner Vergärung herstellen dürfen. Sie dürfen sie jedoch nur „Gueuze“ nennen, wenn sie es haargenau nach der von der EU übernommenen Anleitung und Zusammensetzung nach Art der Brüsseler Kollegen herstellen.

Die EU-Kommission muss sich nun damit befassen, ob das nach diesem Muster künftig EU-weit auch für Döner gelten soll, wie sie in der Türkei entstehen. Die Internationale Döner-Vereinigung in Istanbul hat einen entsprechenden Antrag eingereicht. Wenn sie sich damit durchsetzt, ist es aus mit Hähnchen-, Kalbs-, Veggie oder sonstigen Dönern. Dann darf nur noch das Fleisch von Lämmern oder mindestens 16 Monate alten Rindern verwendet werden.

Es gibt dann auch Vorgaben für die Dauer des Einlegens in Marinade, die grammgenaue Zusammensetzung der dafür zu verwendenden Gewürze, die Zeit des Grillens und den Abstand zur Hitzequelle. Es muss dann alles so sein wie in der Türkei, sonst darf das schmackhafte Schabefleisch nicht mehr Döner heißen.

EUKommission will DönerProduktion reglementieren: Türkische Vereinigung beantragt EUSchutz für Döner

Die Döner-Kulturen in der Türkei und in Deutschland unterscheiden sich massiv. Am Bosporus gilt es als Tellergericht, das ohne weitere Ergänzungen durch Soßen oder Salate genossen wird. Das wäre dann in Deutschland nur noch ein „Döner ohne alles“ und völlig fremd. Dabei hat gerade die einfallsreiche Mischung zum Siegeszug des Fleischgerichtes in den letzten Jahrzehnten beigetragen.

Auf 2,4 Milliarden Euro wird der jährliche Umsatz der Döner-Branche allein in Deutschland geschätzt. Bundespräsident Frank-Walter-Steinmeier brachte einen prallen Dönerspieß nach Berliner Rezept jüngst mit zum Staatsbesuch in die Türkei, um damit die Lebensleistung türkischer Einwanderer in Deutschland zu würdigen. Er leistete damit zugleich einen Beitrag zur Debatte, wo der Döner, wie er heute weltweit verbreitet wird, im Grunde „erfunden“ wurde.

Der Berliner Soziologe Eberhard Seidel, Autor einer Döner-Kulturgeschichte, sieht die hochkomplexen Produktionsmethoden, die von türkischen Einwanderern in Deutschland entwickelt worden seien, als „maßgeblich“ für die Döner-Entwicklung und den großen internationalen Erfolg des Döners. Dagegen hat sich die türkische Variante international kaum durchgesetzt.

Gleichwohl wehren sich die türkischen Antragsteller dagegen, dass der Döner „heruntergekommen“ sei, in fragwürdigen Produktionsstätten und unter mangelnden hygienischen Bedingungen hergestellt werde. Davor soll die EU den Döner nun als „nationales Kulturgut“ der Türkei schützen.

Zu den zahlreichen Einsprüchen in Brüssel hat auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) beigetragen, und zwar „im Sinne der Unternehmer und Gäste“, wie Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont. Würde die EU den Döner nach den Vorgaben der türkischen Antragsteller als „garantiert traditionelle Spezialität“ reglementieren, hätte dies „gravierende Konsequenzen für gastronomische Betriebe wie Verbraucher“, warnt Hartges.

Unabhängig davon, ob „Döner“ überhaupt auf diese Weise geschützt werden könnten, sei festzuhalten, dass Döner und Döner Kebab in Deutschland andere Zutaten enthalten und anderen Herstellungsweisen folgen. Die in den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittel-Kommission festgehaltenen Vorgaben seien in Deutschland „gelernt, akzeptiert und beliebt“.

Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist in der übernächsten Woche beginnt die EU-Kommission mit einem Konsultationsverfahren. Dazu gehört auch eine Beteiligung des neu gewählten Europaparlamentes. Hier hat die deutsche Rechts- und Verbraucherschutzexpertin Marion Walsmann die EU-Schutzstandards federführend weiterentwickelt, kennt sich also aus wie kaum eine andere Parlamentarierin. Sie sieht den türkischen Antrag „sehr skeptisch“.

Selbst wenn man alle Debatten über den wahren Erfinder des Döners beiseite lasse, müsse man sich vor Augen halten, dass es die besondere Zubereitungstechnik sei, die einen Döner so besonders mache - und eben nicht, dass er aus einer bestimmten Region stamme, erläutert die EVP-Politikerin unserer Redaktion. „Diese spezifische geografische Verbindung ist jedoch unerlässlich für den angestrebten Schutzstatus, weshalb ich mir nicht vorstellen kann, dass der Antrag Aussicht auf Erfolg hat“, macht die CDU-Europaabgeordnete klar.

Hans Schäfer

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