Urteil: Alexander Höcke erhält Geldstrafe wegen nationalistischer Äußerungen

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Urteil: Alexander Höcke erhält Geldstrafe wegen nationalistischer Äußerungen

Das Landegericht hat sein Urteil gefällt: Alexander Höcke, ehemaliger Funktionär der Alternative für Deutschland (AfD), muss eine Geldstrafe von 9.000 Euro zahlen. Grund dafür sind nationalistische Äußerungen, die er während einer Rede im Jahr 2017 getätigt hat. Laut Gerichtsurteil hat Höcke mit seinen Aussagen gegen das Verbot der Volksverhetzung verstoßen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Höcke mit seinen Worten Hass und Feindlichkeit gegen Minderheiten geschürt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Höcke und die Staatsanwaltschaft können noch Berufung einlegen.

Thüringer AfD-Vorsitzender Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt wegen nationalistischer Äußerungen

Thüringer AfD-Vorsitzender Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt wegen nationalistischer Äußerungen

Der Vorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD) in Thüringen, Björn Höcke, wurde wegen der Verwendung einer nationalsozialistischen (NS)-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker am Montag des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro.

Laut dem Urteil äußerte Höcke auf einer Veranstaltung seiner Partei im Dezember im thüringischen Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA Alles für Deutschland beziehungsweise animierte sein Publikum dazu. Diese Äußerung wird als nationalistische Äußerung gewertet und verstößt gegen die Verfassung.

Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist in Deutschland strafbar und wird von den Gerichten konsequent verfolgt. Die AfD und ihre Vertreter stehen immer wieder wegen ihrer rechtsnationalen und rechtspopulistischen Positionen in der Kritik.

Höcke selbst hatte die Äußerung als historische Zitate bezeichnet und behauptet, dass sie nicht als Aufruf zur Gewalt oder zum Rassismus zu verstehen seien. Das Gericht sah dies jedoch anders und verurteilte Höcke wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Die Geldstrafe in Höhe von 16.900 Euro ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Justiz in Deutschland nationalistische und rechtsextreme Äußerungen nicht toleriert. Es bleibt abzuwarten, wie die AfD und ihre Vertreter auf dieses Urteil reagieren werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema folgen in Kürze.

Hans Schäfer

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