Urteil in Münster: Syrer erhalten künftig schwieriger den Aufenthaltstitel

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Urteil in Münster: Neue Hürden für syrische Asylbewerber

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Asylbewerbern aus Syrien nicht mehr pauschal Gefahr durch einen Bürgerkrieg droht. Dieser eingeschränkte Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden – etwa durch Bürgerkrieg – drohen.

Gefahr durch Bürgerkrieg in Syrien: Gericht erweitert Anforderungen für Asylbewerber

Gefahr durch Bürgerkrieg in Syrien: Gericht erweitert Anforderungen für Asylbewerber

In der Vergangenheit wurde in Asylverfahren im Regelfall von einer ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilisten infolge des innerstaatlichen Konflikts in Syrien ausgegangen. Doch jetzt hat das Gericht entschieden, dass die Gefahr für Asylbewerber in Syrien nicht mehr als hoch anzusehen ist.

Im Falle des Klägers, einem syrischen Staatsangehörigen aus der Provinz Hasaka, sah das Gericht die entsprechenden Voraussetzungen weder in dessen Heimatregion im Nordosten noch in Syrien allgemein als gegeben an und wies die Klage ab.

Zwar gebe es in der Provinz Hasaka noch bewaffnete Auseinandersetzungen und gelegentliche Anschläge, diese erreichten jedoch kein solches Niveau mehr, dass Zivilpersonen damit rechnen müssten, getötet oder verletzt zu werden, begründete der zuständige Senat seine Entscheidung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch wenn die Revision nicht zugelassen wurde, kann dagegen Beschwerde eingelegt werden.

Weiterer Grund für die Ablehnung: Der klagende Syrer hatte sich vor seiner Einreise nach Deutschland an der Einschleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt. Er war laut Gericht deswegen in Österreich bereits zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Schon wegen der von ihm begangenen Straftaten sei er daher von der Zuerkennung subsidiären Schutzes ausgeschlossen, betonte nun das Gericht.

Der Kläger war vor Gericht gezogen, weil er den vollen Schutzstatus als Flüchtling zugesprochen bekommen wollte.

Martin Müller

Ich bin Martin, Redakteur bei der Website Haren Suche. Als Autor für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen liegt mein Fokus darauf, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Meine Leidenschaft für Journalismus treibt mich an, fundierte und relevante Informationen für unsere Leser bereitzustellen. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und Meinungsbildung zu leisten.

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