Vater des Hauptangeklagten im Hanauer Attentat fehlt vor Gericht

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Vater des Hauptangeklagten im Hanauer Attentat fehlt vor Gericht

Im Prozess gegen den Hauptangeklagten des Hanauer Attentats, bei dem im Februar 2020 neun Menschen ums Leben kamen, hat sich ein dramatischer Überraschungsmoment ereignet. Der Vater des Hauptangeklagten, der als wichtiger Zeuge geladen war, ist vor Gericht nicht erschienen. Das Gericht hatte den Vater des Angeklagten als Zeugen geladen, um wichtige Aussagen zu machen, die für den Verlauf des Prozesses von großer Bedeutung sein könnten. Die Abwesenheit des Vaters wirft nun Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten auf und könnte den Prozess noch weiter komplizieren.

Vater des Hauptangeklagten fehlt vor Gericht - Prozess unterbrochen

Der Vater des Hanauer Attentäters hat beim Auftakt des gegen ihn eingeleiteten Strafprozesses unentschuldigt gefehlt. Das Verfahren wurde unterbrochen und soll am 26. September fortgesetzt werden.

Das Amtsgericht Hanau will den zweifach vorbestraften Mann, dem unter anderem Beleidigung, Missachtung von Näherungsverboten, Hausfriedensbruch und Volksverhetzung vorgeworfen werden, für den nächsten Prozesstag mit dem Hinweis vorladen, dass er gegebenenfalls zwangsweise vorgeführt wird.

Hanauer Attentatsvater verhängt - Vater des Täters fehlt vor Gericht

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Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet.

Der Vater war in einem früheren Verfahren vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden.

Pflichtverteidiger: Kontakt ist wie abgebrochen

Zehn Prozent mehr Hassdelikte in Nordrhein-Westfalen

Sein Pflichtverteidiger Johannes Hock sagte zu Prozessbeginn, er habe seit Wochen keinen Kontakt mehr zu dem Mann. Er habe es auf allen Kanälen probiert, sei sogar zum Haus seines Mandanten gefahren. Doch der Kontakt ist im Augenblick wie abgebrochen.

Richterin Clementine Englert verzichtete nach Absprache mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf, den Angeklagten zwangsweise vorführen zu lassen. Die Justiz sei in derartigen Fällen angehalten, zunächst zu milderen Mitteln zu greifen, erklärte sie.

Das Verfahren fasst insgesamt neun Verfahren zusammen. Dabei handelt es sich um sechs Strafbefehle und drei Anklagen. Diese Art von Mischverfahren ist laut Englert bei Amtsgerichten unüblich und soll dazu dienen, die Vorwürfe gegen den Vater des Attentäters gerichtlich effektiver aufarbeiten zu können.

Zugleich ist dieses Mischverfahren nach ihren Angaben auch der Grund dafür, dass dem Angeklagten aus juristischen Gründen nicht schon in der Vorladung zum Prozessauftakt mit Konsequenzen für ein unentschuldigtes Fernbleiben gedroht wurde.

Nach Angaben von Staatsanwalt Martin Links geht es bei den schwerer wiegenden Vorwürfen in drei Anklagepunkten um die Beleidigung und Bedrohung von Privatpersonen, um Volksverhetzung und den Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Im letzten Punkt soll er sich einer Angehörigen eines Opfers trotz Verbots genähert haben.

Das Gericht hat zunächst vier weitere Termine bis Mitte Oktober für das Verfahren angesetzt.

Hans Schäfer

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