Verfassungsgericht gibt BKA-Gesetz in Teilen auf - Bundesverfassungsgericht hält Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig

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Verfassungsgericht gibt BKA-Gesetz in Teilen auf - Bundesverfassungsgericht hält Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Teile des BKA-Gesetzes gegen die Verfassung verstoßen. Die Karlsruher Richter haben damit die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) eingeschränkt. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass die Überwachungsbefugnisse des BKA zu weitreichend sind und die Grundrechte der Bürger verletzen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird weitreichende Folgen für die Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland haben. In den kommenden Wochen und Monaten müssen die Gesetzgeber nun reagieren und das BKA-Gesetz an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anpassen.

Bundesverfassungsgericht hält Teile des BKAGesetzes für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des sogenannten Bundeskriminalamtgesetzes (BKAGesetz) für verfassungswidrig erklärt und hält Änderungen an dem Gesetz für notwendig. So entschied der Erste Senat des Gerichts am Dienstag, dass einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Speicherung und Erhebung von Daten nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sind.

Karlsruher Richter kritisieren BKAGesetz: Speicherung und Überwachung von Daten sind unverhältnismäßig

Karlsruher Richter kritisieren BKAGesetz: Speicherung und Überwachung von Daten sind unverhältnismäßig

Probleme sehen die Karlsruher Richter etwa bei der Befugnis des BKA zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen. Das BKA-Gesetz wurde bereits 2017 unter dem damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) reformiert. In dieser Fassung trat das Gesetz im Mai 2018 in Kraft. Doch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) reichte Verfassungsbeschwerde gegen einzelne Regelungen in der Gesetzesnovelle ein.

Ziel der Verfassungsbeschwerde sind klare verfassungsrechtliche Maßstäbe, an denen sich die Speicherung und die Nutzung von Informationen in polizeilichen Datenbanken orientieren müssen, schreibt die GFF auf ihrer Internetseite. Nur so kann das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen, ausreichend geschützt werden.

Bei der GFF handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, der sich generell zum Ziel setzt, mit strategischer Klageführung die Grund- und Menschenrechte zu schützen und auszubauen.

Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth sagte, dass heimliche Überwachungsmaßnahmen einen besonders schweren Eingriff darstellen. Wenn sich solche Maßnahmen lediglich gegen Kontaktpersonen richteten, müsse daher eine spezifische individuelle Nähe der Betroffenen zu der aufklärenden Gefahr vorliegen. Diesen Anforderungen genüge die entsprechende Regelung im BKA-Gesetz nicht.

Bei der Speicherung personenbezogener Daten bemängelten die Richter, dass es an einer angemessenen Speicherschwelle und an ausreichenden Vorgaben zur Speicherdauer fehle. Die Kritik an der Datenspeicherung bezog sich dabei auf den polizeilichen Informationsverbund, eine gemeinsame föderale Datenplattform der Polizeibehörden des Bundes und der Länder zum Austausch von Daten.

Die GFF feierte das Urteil als Erfolg für die Freiheitsrechte. Unter den Beschwerdeführern waren Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und Fußballfans, deren Daten in Polizeidatenbanken gelandet waren.

Das Urteil wirft auch Fragen auf, ob das neue Sicherheitspaket der Ampel-Koalition von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betroffen sein könnte. Denn auch darin geht es um neue Befugnisse der Sicherheitsbehörden. Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz sagte bereits im Vorfeld, dass das Urteil auf das Sicherheitspaket „ausstrahlen“ könne.

Auch die GFF stellte einen Bezug zu diesem neuen Gesetzespaket her, das sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet. „Gerade liegt mit dem Sicherheitspaket erneut ein Gesetz im Bundestag, das tiefgreifende Verschärfungen im Sicherheitsrecht vorsieht – wieder einmal weit über die Grenzen des Grundgesetzes hinaus“, sagte GFF-Rechtsanwalt Bijan Moini. „Aus Respekt vor der Verfassung müssen diese grundrechtswidrigen Verschärfungen dringend zurückgestutzt werden – bevor es das Bundesverfassungsgericht wieder tut.“

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

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