Verurteilter Gewalttäter​: NRW-Landtag ergreift Maßnahmen gegen Mitarbeiter von AfD-Abgeordnetem​

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AfD-Landtagsabgeordneter beschäftigt Mitarbeiter mit antisemitischer Vergangenheit

Ein Mitarbeiter eines Abgeordneten der Alternative für Deutschland (AfD) im nordrhein-westfälischen Landtag ist wegen einer antisemitischen Gewalttat verurteilt worden. Der Präsident des Landtags, André Kuper, hat deswegen hausrechtliche Maßnahmen gegen den Mitarbeiter erlassen.

Der Mitarbeiter darf nur noch wenige ausgewählte Bereiche des Landtagsgebäudes betreten. Vor jedem Zutritt soll eine Personenkontrolle erfolgen. Der Grund für diese Maßnahmen ist eine Verurteilung des Mitarbeiters durch das Amtsgericht Heidelberg wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung.

Das Urteil:

Laut Urteil des Amtsgerichts Heidelberg schlug der Mitarbeiter gemeinsam mit zwei Mittätern auf einen Studenten mit jüdischen Wurzeln ein und verletzte ihn. Das Opfer wurde dabei als „Judensau“ und „Drecksjude“ beschimpft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Landgericht in Heidelberg muss noch über die Berufung entscheiden.

Reaktion des Landtagspräsidenten

Reaktion des Landtagspräsidenten

Landtagspräsident André Kuper äußerte sich besorgt über den Vorfall: „Wir erleben vermehrt, dass Verfassungsfeinde Stimmung machen gegen die Demokratie: in sozialen Medien, in Schulen und auch in Parlamenten. Und hier, im Herzen der Demokratie sind sie besonders gefährlich.“

Kuper betonte, dass Extremisten nicht in Parlamente gehören und dass der Landtag bereits im vergangenen Jahr Sicherheitsvorkehrungen angepasst habe. Weitere Maßnahmen werden derzeit rechtlich begutachtet, um die Sicherheit im Landtag noch weiter zu erhöhen.

„Wir sind uns einig in dem Ziel, dass Extremisten nicht in Parlamente gehören. Wir haben die Sicherheitsvorkehrungen bereits im vergangenen Jahr angepasst und werden weitere Maßnahmen prüfen, ohne jedoch das freie Mandat zu beschränken“, so Kuper.

Vorgeschichte

Vorgeschichte

Der NRW-Landtag hatte bereits im Jahr 2022 das Abgeordneten- und das Fraktionsgesetz geändert. Mitarbeiter der Abgeordneten und der Fraktionen müssen der Landtagsverwaltung seitdem ein Führungszeugnis vorlegen. Enthält das Führungszeugnis eine Eintragung wegen einer vorsätzlichen Straftat, kann der Präsident den Zugang zu seinen Einrichtungen, insbesondere zu Gebäuden und IT-Systemen, beschränken oder ausschließen.

Dieser Vorfall zeigt, dass diese Regelung notwendig ist, um die Sicherheit im Landtag zu gewährleisten und Extremisten fernzuhalten.

Hans Schäfer

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