Warum die Kirche nicht haftbar gemacht werden muss für Missbrauchstaten ihrer Priester (Frau und Herr)

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Warum die Kirche nicht haftbar gemacht werden muss für Missbrauchstaten ihrer Priester (Frau und Herr)

Die jüngsten Skandale um Missbrauch durch katholische Priester haben zu einer breiten Debatte über die Verantwortung der Kirche geführt. Viele fordern, dass die Kirche haftbar gemacht werden muss für die Taten ihrer Priester. Doch ist dies wirklich gerechtfertigt? In diesem Artikel werden wir die Gründe darlegen, warum die Kirche nicht haftbar gemacht werden muss für Missbrauchstaten ihrer Priester. Wir werden die juristischen und ethischen Aspekte dieser Frage untersuchen und die möglichen Konsequenzen einer solchen Haftung diskutieren.

Kirche entgeht Haftung: Gericht entscheidet, dass Priester nicht für Missbrauch verantwortlich ist

Kirche entgeht Haftung: Gericht entscheidet, dass Priester nicht für Missbrauch verantwortlich ist

Ein furchterregender Missbrauchsfall, der durch die Bewertung des Kölner Landgerichts möglicherweise zum Präzedenzfall für vergleichbare Verfahren wird: Die katholische Kirche wird nicht für die Sexualstraftaten ihrer Priester zur Verantwortung gezogen, wenn deren Verbrechen in keinem Zusammenhang zur Amtspflicht stehen.

In diesem speziellen Fall ging es um die 57-jährige Melanie F., die als Pflegekind vor mehr als 40 Jahren Pfarrer U. anvertraut wurde. Hundertfach wurde sie von ihm vergewaltigt, zwei Mal wurde sie schwanger. Wegen späterer Taten sitzt U. seit zwei Jahren hinter Gittern, und der Vatikan verhängte gegen ihn die höchste Strafe, die einem Geweihten zukommen kann: Er wurde aus dem Klerikerstand entlassen.

Doch was ist mit der Betroffenen? Was ist mit ihrem beschädigten Leben? Was mit ihren körperlichen und seelischen Qualen, die sie erleiden musste unter dem Dach einer Institution, die sich dem Heil der Menschen verschrieben hat?

Die Kirche wird voraussichtlich keine geforderten 830.000 Euro Schmerzensgeld zahlen müssen, da die Tat kein Amtsvergehen im juristischen Sinne war. Das Weiheamt wird zum Job und ein Priester zum Privatmann. Aus dogmatischer Sicht aber spricht alles dagegen: Der Geweihte ist Priester überall und jederzeit. Nur weil er sein Leben der Berufung unterwirft, ist so etwas wie der Zölibat zu begründen, der Ehelosigkeit für Priester.

Die Verteidigung der Klägerin darf bis September neue Beweise einbringen. Doch woher sollen sie kommen?

Und die Kirche? Sie beruft sich plötzlich auf ein rein weltliches Rechtsverständnis und stiehlt sich so aus ihrer Verantwortung – auch gegenüber den vielen Betroffenen und Verletzten landesweit, die mit Verbitterung nach Köln schauen.

Ein furchterregender Fall, der zum Präzedenzfall werden könnte und die Frage aufwirft, ob die Kirche ihre Verantwortung gegenüber den Opfern von Missbrauchstaten ihrer Priester wirklich ernst nimmt.

Martin Schmid

Mein Name ist Martin und ich bin Redakteur der Webseite Haren Suche. Als Journalist für die nationale Zeitung für das Zeitgeschehen, ist es meine Aufgabe, die neuesten Nachrichten mit strenger Objektivität zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für die Fakten und einem scharfen Auge für Details, arbeite ich daran, unseren Lesern stets aktuelle und verlässliche Informationen zu liefern. Meine Berichterstattung ist geprägt von Genauigkeit und Neutralität, um sicherzustellen, dass unsere Leser stets informiert sind.

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