Winterreifen-Tipps von einem Hückeswagener Versicherungsexperten
In der kalten Jahreszeit ist es besonders wichtig, auf sichere Fahrzeugausstattung zu achten. Insbesondere die richtigen Winterreifen können bei Glatteis und Schnee das Risiko von Unfällen minimieren. Ein Experte aus Hückeswagen, Fachmann für Versicherungsthemen, gibt jetzt wertvolle Tipps und Empfehlungen, wie Sie Ihr Fahrzeug für den Winter optimal ausstatten können. Von der Reifenwahl über die richtige Lagerung bis hin zu praktischen Fahrtechniken erfahren Sie, was Sie für eine sichere Fahrt im Winter benötigen.
Winterreifen: Hückeswagener Experten warnen vor Straßen- und Sichtgefährdungen
Trotz goldener Herbsttage naht der Winter, und mit ihm verschlechtern sich die Straßen- und Sichtverhältnisse. Ein besonderes Augenmerk vieler Autofahrer sollte daher jetzt der Bereifung gelten. Denn es ist erwiesen, dass Winterreifen bei niedrigen Temperaturen sowie bei Matsch und Schnee eine bessere Bodenhaftung von Fahrzeugen garantieren als Sommerreifen.
„Die Straßenverkehrsordnung und auch die Kfz-Versicherer legen bei winterlichen Verhältnissen Wert auf eine angemessene Ausrüstung“, macht der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch Land (Wuppertal-Solingen-Remscheid) im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) deutlich.
Bereifungssaison: Karl-Jürgen Huhn empfiehlt Winterreifen für eine sichere Fahrt
Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners. „Sie können jedoch die Kasko-Entschädigung für den Eigenschaden kürzen – wenn nachgewiesen wird, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen ‚grob fahrlässig’ war“, betont Huhn.
Letzteres liegt beispielsweise vor, wenn man mit abgefahrenen Sommer- oder mit Ganzjahresreifen ohne das Alpin-Symbol ins winterliche Hochgebirge fährt. Denn seit dem 1. Oktober 2024 die auch als M+S (Matsch und Schnee) bezeichneten Ganzjahresreifen ein stilisiertes Bergsymbol mit einer Schneeflocke aufweisen, um als Winterreifen zu gelten.
„Sind Autofahrer hier pflichtschuldig, sind Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung nicht auszuschließen“, sagt Huhn. Denn stellt sich heraus, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftverkehr mit dem eigenen Versicherer kommen.
Wer es also nicht auf eine bürokratisch-juristische Hakelei ankommen lassen wolle, ziehe jetzt Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem Alpin-Symbol auf. Dabei ist auch auf ausrichende Profiltiefe von vier Millimetern zu achten. Denn bei abgefahrenen Pneus riskiert der Fahrer ebenfalls Ärger mit der Versicherung.
Auch diejenigen, die mit ihrer Versicherung einen Vertrag mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ vereinbaren, kommen gleichwohl nicht ungeschoren davon. „Auch ihnen könnte eine Kürzung der Versicherungsleistung drohen“, versichert Huhn.
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