Wird das neue Kita-Gesetz bis 2026 verabschiedet? Städte in Nordrhein-Westfalen machen Druck auf Familienministerin Pätzold.
In Nordrhein-Westfalen bauen die Städte Druck auf, um das neue Kita-Gesetz bis 2026 zu verabschieden. Die Familienministerin Pätzold steht unter Zwang, ein neues Gesetz zu erlassen, das die Kinderbetreuung in dem Bundesland verbessern soll. Die Städte fordern mehr Geld und bessere Rahmenbedingungen, um die Kitas auszubauen und die Qualität der Betreuung zu erhöhen. Die Frage bleibt, ob es der Ministerin gelingt, das Gesetz bis zum Jahr 2026 zu verabschieden und die Forderungen der Städte zu erfüllen.
KitaGesetz: Städte in NRW fordern Druck auf Familienministerin Pätzold
Thomas Eiskirch (SPD), Oberbürgermeister von Bochum und Vorsitzender des Städtetags NRW, macht Druck auf Familienministerin Josefine Paul (Grüne). Die Städte verlangen, dass Paul bis zum Jahresende einen Entwurf für ein neues Kinderbildungsgesetz auf den Tisch legt.
„Wir sehen vielerorts tageweise bereits, dass die Betreuung oder Förderangebote nicht mehr gesichert sind, weil Personal erkrankt ist oder Stellen nicht besetzt werden können“, sagte Eiskirch unserer Redaktion. Das sorge für Frust. „Das Land muss in enger Absprache mit den Städten verhindern, dass sich diese Probleme flächendeckend verschärfen.“
Das Kinderbildungsgesetz legt Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards für die Betreuungslandschaft fest, vor allem aber regelt es die Finanzierung. Das Land plant nach früheren Angaben eine Reform zum Sommer 2026. Das Familienministerium äußerte sich nun auf Anfrage nicht dazu, ob es dabei noch bleiben soll und wann mit einem Entwurf zu rechnen ist.
„Aktuell finden regierungsinterne Gespräche zu einem neuen Kinderbildungsgesetz statt“, erklärte eine Sprecherin. „Die Klärung der weitreichenden und komplexen Fragestellungen vor allem in rechtlicher und finanzieller Hinsicht“ machten „eine gründliche und umfassende Vorbereitung notwendig“.
Ziel der Novellierung sei es auch, das Gesetz zu vereinfachen. Man stehe dazu im ständigen Austausch mit Akteuren der Kindertagesbetreuung. „Die Anregungen und Hinweise werden in den Überarbeitungsprozess einbezogen und in Bezug auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten geprüft.“
Betreuungsanbieter bestätigen, dass es viele Gespräche gegeben habe. Allerdings wollen auch sie langsam Ergebnisse haben. „Wenn wir 2026 ein neues Kinderbildungsgesetz sehen wollen, brauchen wir jetzt intensive Gespräche über die konkreten Inhalte eines Referentenentwurfs“, sagte Stephan Jentgens von der Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege in NRW.
Die Organisationen fordern unter anderem eine Senkung ihrer eigenen Kostenbeiträge zur Kita-Finanzierung. „Die Träger können ihre Anteile in zunehmendem Maße nicht mehr aufbringen“, begründete Jentgens. Auch, weil Verbände wie Caritas, Diakonie oder Awo mehr Geld für andere Aufgaben wie Familien-, Flüchtlings- oder Schuldnerberatung bräuchten.
Der Städtetagsvorsitzende Thomas Eiskirch sieht die Kommunen dadurch in einer Zwangslage. „Wollen die Städte die Versorgung vor Ort nicht gefährden, müssen sie auch den finanziellen Forderungen der Träger entgegenkommen und übernehmen zum Teil deren Anteile. Das hat inzwischen die Kosten immer weiter zu Lasten der Kommunen verschoben“, sagte er.
„Klar ist: Frühkindliche Bildung im Kita-Bereich muss wie Schulbildung als Landesaufgabe öffentlich finanziert werden. Dazu gehören auch Ausgaben für inklusive Bildung und Sprachförderung. Wir erwarten deshalb, dass sich das Land zu seiner Verantwortung bekennt und die Träger entlastet werden.“
Tagesmütter in NRW geraten zunehmend in Not, denn sie wollen außerdem, dass in ein neues Gesetz auch bessere Arbeitsbedingungen und Weiterbildungschancen für Kita-Personal hineingeschrieben werden, damit die Betreuungsqualität nicht leidet, wenn immer mehr Hilfskräfte und Seiteneinsteiger eingesetzt werden.
Und sie kritisieren das System bei der Inklusion. Kinder mit besonderem Bedarf bräuchten spezielle Hilfen, etwa Assistenten oder therapeutische Unterstützung, erklärte Stephan Jentgens. Nach heutiger Regelung werde das einfach nicht mehr bezahlt, wenn ein Kindergarten beispielsweise Personalengpässe habe, und sei es auch aus völlig anderen Gründen. Das sei „abstimmungsbedürftig“.
Aus dem Familienministerium hieß es, man werde mit der Gesetzesnovellierung die Herausforderungen „insbesondere im Bereich des Fachkräftemangels sowie der stabilen und verlässlichen Angebote konkret angehen“.
Schreibe einen Kommentar