Xanten: Vereine können Zuschüsse beantragen - Förderung für gemeinnützige Organisationen in der Stadt Xanten

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Xanten: Vereine können Zuschüsse beantragen - Förderung für gemeinnützige Organisationen in der Stadt Xanten

Die Stadt Xanten unterstützt die gemeinnützigen Organisationen in ihrer Stadt durch die Vergabe von Zuschüssen. Ab sofort können Vereine und andere Organisationen, die sich für das Wohl der Bevölkerung einsetzen, Anträge auf Förderung stellen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die soziale und kulturelle Vielfalt in Xanten zu stärken. Durch die Förderung sollen die Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre Aktivitäten und Projekte zu finanzieren und somit positiv zum Stadtleben beizutragen. Wir bieten einen Überblick über die Möglichkeiten und Bedingungen der Zuschussgewährung.

Hier ist ein kurzer Titel für die Notizia: Vereine in Xanten können Förderung für gemeinnützige Projekte beantragen

Hier ist ein kurzer Titel für die Notizia: Vereine in Xanten können Förderung für gemeinnützige Projekte beantragen

In diesem Jahr stehen in Xanten noch Mittel aus dem Programm „Umfeldgestaltung in den Ortschaften“ zur Verfügung. Wie die Stadt mitteilte, können Vereine deshalb Anträge stellen, um Geld für eine Maßnahme zu erhalten.

Zur Beantragung müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel sollen mit dem Programm Projekte unterstützt werden, die das Umfeld in Birten, Lüttingen, Marienbaum, Vynen, Obermörmter oder Wardt verschönern und die von Vereinen ganz oder teilweise in Eigenleistung realisiert werden.

Gefördert wird die Errichtung, Renovierung oder Verschönerung von dörflichen Einrichtungen und Anlagen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Nicht förderfähig sind Maßnahmen auf Grundstücken oder in Gebäuden, zu denen die Öffentlichkeit in der Regel keinen Zutritt hat.

Wie die Stadt weiter erklärt, ist zusammen mit dem Zuschussantrag ein Plan zur Gesamtfinanzierung der Maßnahme einzureichen. Daraus muss hervorgehen, ob der Verein bei anderen Zuschussgebern oder Sponsoren Förderanträge gestellt oder Zuschüsse bewilligt bekommen hat.

Bezuschusst wird in der Regel ein Anteil von 50 Prozent der Material- oder Sachkosten. Um möglichst viele verschiedene Maßnahmen bezuschussen zu können, ist die Zuschusshöhe auf maximal 1500,00 Euro je Maßnahme begrenzt. Der Hauptausschuss kann im Einzelfall davon abweichen.

Wer Geld aus dem Programm bekommt, ist verpflichtet, der Stadt später einen Verwendungsnachweis vorzulegen.

Der Antrag kann an folgende Stelle im Rathaus gesandt werden:

Stadt Xanten, Sachgebiet Zentrale Dienste, Karthaus 2, 46509 Xanten.

Der Antrag kann auch per E-Mail eingereicht werden: [email protected].

Andreas Bauer

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