Zoll Krefeld: Lkw-Fahrer ohne Arbeitserlaubnis auf der Straße erwischt

Index

Zoll Krefeld: Lkw-Fahrer ohne Arbeitserlaubnis auf der Straße erwischt

In einer überraschenden Aktion haben die Zollbeamten des Hauptzollamts Krefeld einen Lkw-Fahrer ohne gültige Arbeitserlaubnis auf der Straße entdeckt. Der Fahrer, der einen Lastwagen mit einer bestimmten Ladung transportierte, konnte keine gültigen Dokumente vorlegen, um seine Arbeitsberechtigung nachzuweisen. Die Beamten des Hauptzollamts Krefeld haben den Fahrer daraufhin kontrolliert und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Die Zollbehörden warnen vor den Risiken der illegalen Beschäftigung und fordern von den Unternehmen, sicherzustellen, dass ihre Fahrer über die erforderlichen Dokumente verfügen.

Zoll Krefeld: Lkw-Fahrer ohne Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis festgenommen

Zoll Krefeld: Lkw-Fahrer ohne Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis festgenommen

Einsatzkräfte des Krefelder Zolls waren vor Ort aktiv und haben wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Ausübens einer Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis ein Verfahren gegen einen usbekischen Lkw-Fahrer eingeleitet.

Der Mann aus Zentralasien endete die Fahrt mit einer Festnahme. Zuvor hatte der Verkehrsdienst der Polizei eine gezielte Überwachung eines Durchfahrtsverbotes für Lkw durchgeführt. Dabei war unter anderem besagter Fahrer eines 18-Tonners angehalten worden.

Der Mann legte den Beamten einen usbekischen Ausweis, einen lettischen Führerschein und einen befristeten lettischen Aufenthaltstitel vor. Sein Problem: Einen Aufenthaltstitel, der zum Aufenthalt und zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland berechtigt, hatte er nicht.

Auf Befragen gab der Fahrzeuglenker an, einen gewerblichen Gütertransport durchzuführen. Aufgrund der Konstellation ergab sich der Anfangsverdacht für Straftaten.

Zuständigkeitshalber wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld verständigt, der Tatverdächtige festgenommen und an den Zoll übergeben.

Ein wichtiger Hinweis: Usbekische Staatsbürger benötigen für die Einreise und Aufenthalt in Deutschland ein Visum (Aufenthaltstitel). Für die Arbeitsaufnahme ist zusätzlich eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörden erforderlich.

Im Anschluss an die Maßnahmen wurde der Tatverdächtige der Ausländerbehörde übergeben. Für die Beamten aus der Seidenstadt ist das Geschehen kein Einzelfall. Bereits am 5. August waren den Einsatzkräften zwei Männer aus Zentralasien ins Netz gegangen, die ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit einem Lkw gewerbliche Transporte ausübten.

Ein direkter Zusammenhang zwischen den beiden Fällen war den ersten Erkenntnissen nach jedoch nicht ersichtlich. Die Ermittlungen des Hauptzollamtes Krefeld zu den weiteren Hintergründen dauern in beiden Fällen an, teilte ein Sprecher der Behörde mit.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up