Zunahme von 'Nachtzeitregelungen' gegen Flüchtlinge – was das bedeutet und was es bringen soll

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Zunahme von 'Nachtzeitregelungen' gegen Flüchtlinge – was das bedeutet und was es bringen soll

Die Zahl der sogenannten Nachtzeitregelungen gegen Flüchtlinge nimmt in Deutschland zu. Doch was bedeutet diese Maßnahme genau und was soll sie bringen? Immer mehr Kommunen und Bundesländer führen Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern ein, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Doch Kritiker warnen vor einer Stigmatisierung von Flüchtlingen und fordern eine umfassende Lösung für die Integration von Migranten. In diesem Artikel werden wir die Hintergründe und Auswirkungen dieser Nachtzeitregelungen genauer betrachten und die Frage beantworten, ob diese Maßnahme tatsächlich zur Lösung der Probleme beiträgt.

Nachtzeitregelungen für Geflüchtete: Was bedeutet die Zunahme und was soll sie bringen?

Künftig könnten Geflüchtete häufiger mit sogenannten Nachtzeitverfügungen belegt werden. Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne) hat angekündigt, dass die Behörden ihre Ermessensspielräume dafür künftig ausschöpfen sollen – eine Reaktion auf die gescheiterte Abschiebung des späteren mutmaßlichen Terror-Täters von Solingen.

Was ist eine Nachtzeitverfügung?

Was ist eine Nachtzeitverfügung?

Die Anweisung der Ausländerbehörde – der Fachausdruck ist „Ordnungsverfügung“ – an ausreisepflichtige Geflüchtete, in den Nachtstunden in ihrer zugewiesenen Unterkunft greifbar zu sein. Dabei muss detalliert geregelt werden, dass die Betroffenen auch innerhalb einer Einrichtung für maximal 15 Minuten außerhalb ihres Zimmers sein dürfen, beispielsweise in Sanitärräumen ihres Flüchtlingsheims.

Was ist der Sinn der Sache?

Die ausreisepflichtige Person soll da sein, wenn man sie zur Abschiebung abholen will. In der Praxis kann natürlich gerade die Ankündigung dazu führen, dass der- oder diejenige sich vorher absetzt. Das allerdings kann den Behörden dann weitere Möglichkeiten eröffnen.

In sogenannten Dublin-Fällen – wenn also jemand in ein anderes europäisches Land überstellt werden soll, weil dieses für das Asylverfahren zuständig ist – kann die dafür gesetzte Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert werden. Läuft eine Überstellungsfrist ab, ist nämlich automatisch Deutschland für das Asylverfahren zuständig. Beim mutmaßlichen Täter von Solingen war das schon nach einem halben Jahr der Fall.

Außerdem kann der offenkundige Versuch, sich der Rückführung zu entziehen, ein Grund für Abschiebe- oder Überstellungshaft sein.

Überstunden für Ausreisepflichtige: Die neue Nachtzeitverfügung und ihre Auswirkungen

Wie soll die Ausländerbehörde entscheiden? Die Ausländerbehörde muss abwägen, womit die Chance auf eine erfolgreiche Abschiebung am größten ist – mit oder ohne Nachtzeitverfügung. Bislang galt in NRW, dass Abschiebekandidaten nicht über mögliche Termine informiert werden.

Kann eine Nachtzeitverfügung nicht einfach unbegrenzt verhängt werden? Dann würde niemand vorgewarnt. Nach Einschätzung des Landes NRW geht das nach derzeitiger Rechtslage nicht. Eine Nachtzeitverfügung müsse „immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen“, erklärte eine Sprecherin. „Insbesondere stehen sich das öffentliche Interesse an der Sicherung der Abschiebung und das persönliche Freiheitsinteresse der Betroffenen gegenüber. Es kann daher keine dauerhafte Nachtzeitverfügung erlassen werden“, erklärte sie.

Wie lang kann eine Nachtzeitverfügung gelten? Es gibt keine allgemeine Grenze. Auch wiederholte Verfügungen sind prinzipiell möglich. Aber die Betroffenen dürften zugleich nicht stärker beeinträchtigt werden als notwendig, betont das Land NRW. Wenn beispielsweise klar sei, dass eine Überführung ohnehin nur an bestimmten Wochentagen möglich sei, dann sei eine Nachtzeitverfügung auf diese Wochentage zu begrenzen.

Die Behörden müssten „gerichtlich wasserdicht“ begründen können, dass eine Verfügung verhältnismäßig sei.

Wie oft werden Nachtzeitverfügungen heute verhängt? Das ist unklar. Dem Land NRW lägen dazu keine Zahlen vor, erklärte das Fluchtministerium. Es handele sich um Einzelfallentscheidungen, die von den Ausländerbehörden getroffen würden.

Hans Schäfer

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