Zwei gesuchte Männer in Emmerich durch Bundespolizei verhaftet
In einer erfolgreichen Aktion der Bundespolizei sind am gestrigen Tag zwei gesuchte Männer in Emmerich festgenommen worden. Die beiden Männer, die aufgrund von strafrechtlichen Delikten gesucht wurden, konnten durch die koordinierte Arbeit der Bundespolizei und der lokalen Sicherheitsbehörden aufgespürt und verhaftet werden. Die Ermittlungen der Bundespolizei führten zu einem erfolgreichen Zugriff in einem Wohngebiet von Emmerich, wo die beiden Männer festgenommen werden konnten. Die Bundespolizei gab bekannt, dass die Verhafteten nun den zuständigen Behörden übergeben werden, um die weitere Verfahrensweise zu klären.
Bundespolizei verhaftet zwei gesuchte Männer in Emmerich
Die Bundespolizei hat am Dienstag und Donnerstag zwei Männer in Emmerich festgenommen, die von der Justiz gesucht wurden.
Erster Fall: Moldauer ohne Aufenthaltstitel und Fahrkarte
Bei der Kontrolle in einer Zugtoilette am Dienstag stießen die Beamten auf einen 23-jährigen Mann aus Moldau. Der Mann hatte weder einen erforderlichen Aufenthaltstitel für Deutschland noch eine Fahrkarte. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass er von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde.
Weil der Mann die fällige Geldstrafe in Höhe von rund 600 Euro nicht zahlen konnte, wurde er ins Gefängnis gebracht, wo er eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss. Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und wegen Erschleichens von Leistungen gegen den Mann ein.
Zweiter Fall: Polizist mit Haftbefehl
Am Donnerstag nahm die Bundespolizei einen 40-jährigen Polen fest, der von der Staatsanwaltschaft Magdeburg mit Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Aschersleben hatte ihn wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in fünf Fällen zu drei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Nach Verbüßung eines Teiles dieser Freiheitsstrafe wurde er nach Polen rückgeführt. Gegen ihn war zudem eine Wiedereinreisesperre verhängt worden. Da er sich nicht daran hielt, wurde jetzt die Nachholung der Vollstreckung angeordnet und zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Der Mann muss nun 425 Tage ins Gefängnis.
Schreibe einen Kommentar