- Essen: BGH setzt Verurteilung des Oberarztes wegen fahrlässiger Tötung eines Corona-Patienten außer Kraft
- BGH hebt Urteil gegen Essener Arzt auf: Verstrickung in Corona-Todesfälle nicht nachgewiesen
- Essen: BGH setzt Verurteilung des Oberarztes wegen fahrlässiger Tötung mehrerer Corona-Patienten außer Kraft
Essen: BGH setzt Verurteilung des Oberarztes wegen fahrlässiger Tötung eines Corona-Patienten außer Kraft
In einer bemerkenswerten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung eines Oberarztes wegen fahrlässiger Tötung eines Corona-Patienten aufgehoben. Der Fall ereignete sich in Essen, wo der Arzt im Zusammenhang mit dem Tod eines Patienten, der an Covid-19 litt, angeklagt wurde. Die Entscheidung des BGH wirft Fragen nach der Verantwortung von Ärzten im Umgang mit Covid-19-Patienten auf und hat möglicherweise weitreichende Folgen für die medizinische Praxis in Deutschland.
BGH hebt Urteil gegen Essener Arzt auf: Verstrickung in Corona-Todesfälle nicht nachgewiesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines ehemaligen Oberarztes aus Essen wegen Totschlags an einem Corona-Patienten aufgehoben. Ein weiteres Urteil gegen den Mann wegen zweifachen versuchten Totschlags bleibt dagegen bestehen, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte.
Essen: BGH setzt Verurteilung des Oberarztes wegen fahrlässiger Tötung mehrerer Corona-Patienten außer Kraft
Das Essener Landgericht hatte festgestellt, dass der Arzt insgesamt drei schwer kranken Patienten auf der Intensivstation Medikamente gegeben hatte, nachdem die Behandlung abgebrochen worden war und die Patienten im Sterben lagen.
Verstrickung in Corona-Todesfälle nicht nachgewiesen: Das Landgericht warf dem Arzt vor, dass er den Patienten eine tödliche Kombination von Medikamenten verabreicht habe, um sie zu erlösen. Um Sterbehilfe hätten jedoch weder der Patient noch seine Familie gebeten, befand das Landgericht.
Das Landgericht verhängte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Eintritt des Tods sei nicht rechtsfehlerfrei belegt, teilte er mit. Das Landgericht muss nun neu über diesen Fall verhandeln.
In einem anderen Fall ging es um denselben Arzt und ebenfalls um den November 2020, aber um andere Patienten, die ebenfalls schwer an Corona erkrankt waren. Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Arzt sie jeweils mit einer Mischung verschiedener Medikamente.
Das Landgericht verhängte eine weitere Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gegen den Arzt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig, wie der BGH mitteilte. Er fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Der BGH bestätigte, dass die Taten als versuchter Totschlag bewertet wurden, weil die beiden Opfer zu Tatzeitpunkt bereits im Sterben lagen.
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