Bielefeld: Kollegin ermordet - Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe für Sanitäter

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Bielefeld: Kollegin ermordet - Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe für Sanitäter

In der ostwestfälischen Stadt Bielefeld hat sich ein Drama ereignet, das die Öffentlichkeit schockiert hat. Ein Sanitäter wird beschuldigt, seine Kollegin ermordet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine lebenslange Freiheitsstrafe für den mutmaßlichen Täter gefordert. Die Beweise gegen den Sanitäter sind laut Staatsanwaltschaft überwältigend. Der Prozess hat bereits begonnen und die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf das Urteil. Die Frage nach den Motiven des Täters und den Umständen des Verbrechens bleibt weiterhin offen. Wir werden den Fall weiter verfolgen und über neue Entwicklungen berichten.

Mord in Bielefeld: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe für Sanitäter

Im Mordprozess gegen einen 21-jährigen Sanitäter hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Bielefeld eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Nach Ansicht des Anklagevertreters muss Erwachsenen- und nicht Jugendstrafrecht gelten.

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses Anfang April in einer nichtöffentlichen Sitzung gestanden, seine Kollegin am Rande einer Party in Bielefeld mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht zu verurteilen und wegen heimtückischen Mordes eine Jugendstrafe von acht Jahren zu verhängen.

Kollegin ermordet: Staatsanwaltschaft verlangt lebenslange Haftstrafe

Kollegin ermordet: Staatsanwaltschaft verlangt lebenslange Haftstrafe

Im Prozess hatte der psychiatrische Sachverständige Entwicklungsdefizite und fehlende emotionale Reife beim Angeklagten festgestellt. Laut Anklage soll der Mann die Sanitäterin am 29. Oktober 2023 bei einer privaten Feier von Rettungskräften mehrfach bedrängt haben, wobei sie ihn zuletzt lautstark abwies.

Von Tötungsfantasien angetrieben, soll der 21-jährige Deutsche dann unbemerkt ein Küchenmesser an sich genommen und mit der Gleichaltrigen einen kurzen Spaziergang unternommen haben. Mit der 20 Zentimeter langen Klinge habe er unvermittelt auf sein Opfer eingestochen, so die Anklage. Bereits der erste Stich in den Nacken verletzte eine Hauptschlagader.

Der Angeklagte soll auch danach noch mehrfach auf die am Boden liegende Frau eingestochen und erst von ihr abgelassen haben, als andere Partygäste aufmerksam wurden. Die Frau aus Lage im Kreis Lippe verblutete und starb noch in der Nacht im Krankenhaus.

Am Ende der nichtöffentlichen Sitzung verlas die Schwester der Getöteten am Dienstag eine mehrseitige aufwühlende Erklärung. In seinem Schlusswort sagte der 21-Jährige, dass ihm seine Tat leidtue, er auf Verzeihung hoffe und dringend therapeutische Hilfe brauche. Das Urteil soll am 15. Juli um 14.00 Uhr verkündet werden.

Martin Schmid

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